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Nachprüfung
Allgemein
Damit auch in Zukunft ein unverändert
hohes Maß an Flugsicherheit,
Betriebssicherheit und Zuverlässigkeit
für Ihr Gurtzeug gewährleistet ist,
muss für die Nachprüfung das SWING
Prüfprotokoll verwendet werden.
Dieses finden Sie auf der SWING
Website zum Download unter
„Produktinformationen".
Ausgefüllt und unterschrieben stellt es
zugleich die Dokumentation über eine
erfolgte Nachprüfung dar.
Ein Nichtbeachten der Nachprüffristen
führt zum Erlöschen der Garantie und
der Betriebserlaubnis. Ein
ordnungsgemäß geführtes Flugbuch
mit den Angaben aller Flug- und
Trainingsstunden hilft Ihnen, die
Fristen rechtzeitig festzustellen.
SWING empfiehlt, das Gurtzeug
zusammen mit dem Gleitsegel zur
Nachprüfung zu bringen.
Nachprüffristen
Für das CONNECT RACE LITE gelten
folgende Nachprüffristen:
Eine Nachprüfung muss spätestens
alle 24 Monate, ab dem Datum der
Stückprüfung zählend,
durchgeführt werden.
Für den Fall, dass 150
Betriebsstunden (inklusiv
Bodenhandling) vor Ablauf der
genannten Fristen erreicht werden,
muss das Gurtzeug einer
vorzeitigen Nachprüfung
unterzogen werden.
Auf Grund der erhöhten Belastung,
müssen Bodenhandlingszeiten
mindestens mit dem Faktor 2 zu den
Gesamtbetriebsstunden hinzugezählt
werden.
Instandhaltung
Prüfberechtigung
Damit die Firma SWING Garantie- und
Haftungsansprüche wahrnehmen
kann, muss jede Überprüfung von
SWING oder einer von SWING
autorisierten Prüfstelle ausgeführt
werden. Die Dokumentation und das
Ergebnis der Prüfung müssen vom
Prüfbeauftragten eindeutig
identifizierbar sein (Datum und Stelle /
Name des Beauftragten) und in der
Nähe des Typenschildes eingetragen
werden.
Personelle Voraussetzung für die
eigenhändige Nachprüfung
Personelle Voraussetzungen für die
eigenhändige Nachprüfung von
Gleitsegelgurtzeugen:
Besitz eines gültigen beschränkten
Luftfahrerscheins für
Gleitsegel/Hängegleiter oder einer
gleichwertigen, anerkannten
Lizenz.
Personelle Voraussetzung für die
Nachprüfung im Auftrag Dritter
Eine für die Prüftätigkeit förderliche
Berufsausbildung.
Eine berufliche Tätigkeit von zwei
Jahren bei der Herstellung oder
Instandhaltung von Gleitschirmen
und Hängegleitern oder einer
technisch ähnlichen Art. Davon 6
Monate innerhalb der letzten 24
Monate in einem Herstellerbetrieb
für Luftsportgeräte oder durch
Bestätigung des Herstellers.
Eine ausreichende typenbezogene
Einschulung im Betrieb des
Herstellers oder Importeurs.
Eine typenbezogene Einweisung je
Gerätetyp, die jährlich zu verlängern
ist.
Kapitel 05
31

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Diese Anleitung auch für:

Connect race lite

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