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Entsorgung - Bosch Rexroth ActiveShuttle 1.0 Betriebsanleitung

Transportfahrzeug
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Entsorgung

Bitte beachten Sie:
Bosch Rexroth AG, ActiveShuttle: ActiveShuttle 1.0, 3 842 560 592/2020-07
13 Entsorgung
Umgang mit beschädigten Lithium-Ionen-Akkus
• Berühren und transportieren Sie beschädigte Lithium-Ionen-Akkus nur mit
laugen- und lösungsmittelbeständiger, persönlicher Schutzausrüstung.
• Trennen Sie bei Anzeichen von Hitze-, Rauch-, Geruch- oder
Geräuschentwicklung oder Deformation der Akkus den Lithium-Ionen-Akku
vom Gerät.
• Deponieren Sie den Lithium-Ionen-Akku in einem feuerbeständigen
Behälter oder mit Sicherheitsabstand zu brennbaren Materialien.
• Atmen Sie möglicherweise entstehende Dämpfe nicht ein.
Entsorgung von Lithium-Ionen-Akkus
Entsorgen Sie Lithium-Ionen-Akkus fachgerecht.
Kleben Sie die Anschlusskontakte zur Entsorgung ab.
Lagern Sie beschädigte Lithium-Ionen-Akkus in feuerbeständigen Behältern.
Beachten Sie beim Transport die entsprechenden Gefahrgut-Anforderungen für
Lithium-Ionen-Akkus.
Beachten Sie die Betriebsanleitung des Herstellers:
BMZ Batterien-Montage-Zentrum GmbH
Am Sportplatz 28
63791 Karlstein
Deutschland
www.bmz-group.com
Hinweise zur Entsorgung von Batterien oder Akkumulatoren nach dem
Batteriegesetz
Batterien oder Akkumulatoren dürfen am Ende ihrer Lebensdauer
nicht im Hausmüll entsorgt werden.
Sie sind gesetzlich verpfl ichtet, alte Batterien und Akkumulatoren
zurückzugeben.
Sie können dies kostenfrei bei Bosch Rexroth oder bei einer anderen
Sammelstelle in Ihrer Nähe tun.
Adressen geeigneter Sammelstellen können Sie von Ihrer Stadt- oder
Kommunalverwaltung erhalten.
Zur Rückgabe an Bosch Rexroth kontaktieren Sie den Service.
• Die eingesetzten Materialien sind umweltverträglich.
• Die Möglichkeit der Wieder- bzw. Weiterverwendung (gegebenenfalls nach
Aufarbeitung und Ersatz von Bauteilen) ist vorgesehen. Recyclingfähigkeit ist durch
entsprechende Werkstoffauswahl und durch Demontagefähigkeit gegeben.
• Achtloses Entsorgen des Produkts kann zu Umweltverschmutzungen führen.
• Entsorgung elektrischer Komponenten:
– Elektrische Komponenten, Werkzeuge, Batterien und Verpackungen müssen im
Einklang mit Umweltschutz-Verordnungen recycelt werden.
– Entsorgen Sie nie elektrische Komponenten, Werkzeuge und Akkumulatoren/
Batterien über den Hausmüll oder Gewerbemüll!
• Nur in EU-Ländern:
– Gemäß der aktuell gültigen europäischen Verordnung zu Elektro- und
Elektronikgeräte-Abfall (WEEE) und ihrer Umsetzung in nationales Recht müssen
elektrische Komponenten und Geräte, die nicht mehr benutzt werden, getrennt
gesammelt und im Einklang mit Umweltschutz-Verordnungen recycelt werden.
– Gemäß der aktuell gültigen europäischen Verordnung WEEE müssen erschöpfte
oder defekte Akkumulatoren/ Batterien recycelt werden.
– Das Produkt darf keine nicht vorschriftsmäßige fremde Substanz oder fremde
Komponente enthalten, wenn es recycelt wird.
• Entsorgen Sie das Produkt nach den nationalen Bestimmungen Ihres Landes.
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