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Schulung Des Bedienpersonals; Manueller Betrieb; Logistikmitarbeiter; Logistikplaner - Bosch Rexroth ActiveShuttle 1.0 Betriebsanleitung

Transportfahrzeug
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Inhaltsverzeichnis

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2.9 Schulung des Bedienpersonals

2.9.1

Manueller Betrieb

• Die Verantwortung für die Fahrzeugsteuerung im manuellen Betrieb liegt beim
Bediener.
• Die Personenschutzsysteme sind im manuellen Betrieb deaktiviert.
• Das Fahrzeug muss stets so bedient werden, das ein Nichtdurchführen der
Fahrbefehle (ein Stehenbleiben bzw. Anhalten) sicher ist.
• Die Fernbedienung ist gegen unbefugte Benutzung gesichert zu verwahren.
2.9.2

Logistikmitarbeiter

• Der Fahrer eines bemannten Fahrzeugs muss dafür Sorge tragen, dass sein
Fahrzeug nicht in den Bereich des Bremswegs des ActiveShuttle einfährt. Dem
Fahrer muss die Möglichkeit gegeben werden, diesen Bereich zu kennen.
• Das Personal, das die bemannten Fahrzeuge steuert, muss hinsichtlich des
Verhaltens des ActiveShuttle geschult werden. Insbesondere muss der Bremsweg
und das Verhalten des FTS bekannt sein.
• Ausreichend Abstand von künftiger Fahrspur des FTS halten, nötigenfalls
verlangsamen oder anhalten zum Vermeiden von Kollisionen mit dem FTS oder von
Einquetschen von Personen zwischen eigenem Fahrzeug und FTS.
2.9.3

Logistikplaner

Sicherheitszonen und Kreuzungsbereiche müssen bei der Einrichtung defi niert
werden.
Tests nach Einrichtung
Ein neu eingerichteter Auftrag muss zunächst unter Anwesenheit einer qualifi zierten
Person getestet werden.
Fahrwegplanung
Abstand Fahrweg von permanenten oder erwarteten Hindernissen
Fahrweg (auch Ausweichzonen bzgl. freies Kurvenfahren, auch unter Beachtung von
Fahrzeugdrehung und dabei ausscherenden Fahrzeugteilen) muss vom Einrichter
ausreichend weit von permanenten oder erwarteten Hindernissen entfernt geplant
werden. Erwartete Hindernisse sind z. B. Paletten an einer dafür vorgesehenen
Abladeposition.
Dies dient zur
• Vermeidung von Scherstellen (ausreichender Abstand: 50 cm zzgl. der Genauigkeit
der Navigation im Normalbetrieb; weniger nur wenn der Betreiber fallweise
bestimmte Szenarien ausschließen kann) und
• Vermeidung des seitlichen Eintretens in das Schutzfeld. Ausreichender Abstand:
vom Betreiber abhängig von der konkreten Situation festzulegen (Übersichtlichkeit,
Enge, Zusatzmaßnahmen des Betreibers) und
• Vermeidung einer Drehung in ein Hindernis hinein (ausreichender Abstand: wie
„Vermeidung von Scherstellen")
Abstand und Geschwindigkeit bei Kreuzungen/Einmündungen
• Die Geschwindigkeit bei der Vorbeifahrt an Einmündungen und bei der
Überfahrt von Kreuzungen soll in der Einrichtung reduziert werden, wo es zur
ausreichenden Reaktionsfähigkeit des kreuzenden/einmündenden Verkehrs und zur
Bremswegverkürzung nötig ist.
• Der Abstand zu den kreuzenden bzw. einmündenden Wegen muss so groß sein,
das eine Person bei der gebotenen Aufmerksamkeit nicht die Fahrspur des
ActiveShuttle im Bereich des Schutzfelds seitlich betreten wird (Schutzfeldlänge
max. 970 mm).
3 842 560 592/2020-07, ActiveShuttle: ActiveShuttle 1.0, Bosch Rexroth AG
Sicherheitshinweise
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