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Transport, Verpackung und Lagerung
2.1
Eigenmächtiger und unsachgemässer Transport
VORSICHT!
Beschädigungen durch eigenmächtigen und unsachgemässen Transport!
Beim Transport durch ungeschultes Personal können Sachschäden in erheblicher
Höhe entstehen.
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2.2
Transportinspektion
Die Lieferung ist bei Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit und Transportschäden zu prüfen.
Bei äusserlich erkennbarem Transportschaden ist wie folgt vorzugehen:
Lieferung nicht oder nur unter Vorbehalt entgegennehmen.
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Schadensumfang auf den Transportunterlagen oder auf dem Lieferschein des Transporteurs
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vermerken.
Reklamation einleiten.
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HINWEIS!
Jeden Mangel sofort reklamieren.
Schadenersatzansprüche können nur innerhalb der Reklamationsfristen geltend
gemacht werden.
2.3
Verpackung
Die einzelnen Artikel sind entsprechend den zu erwartenden Transportbedingungen verpackt. Für
die Verpackung wurden ausschliesslich umweltfreundliche Materialien verwendet.
Die Verpackung soll die einzelnen Bauteile bis zur Montage vor Transportschäden, Korrosion und
anderen Beschädigungen schützen. Daher die Verpackung nicht zerstören und erst kurz vor der
Montage entfernen.
Das Abladen bei Anlieferung sowie innerbetrieblichem Transport, darf nur von
geschultem Personal ausgeführt werden.
Nicht unter schwebende Lasten treten.
Transportmittel sachgemäss einsetzen.
Förderband immer auf einer ebenen Fläche ablegen und so gegen das Kippen
sichern.
Montageanleitung BA-100156
Förderband TB30
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