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Gewährleistungs- Und Garantiebestimmungen Für Echo- Motorgeräte - Echo PB-260LSI Bedienungsanleitung

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Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen für ECHO- Motorgeräte
Verehrter Kunde !
Sie haben sich zum Kauf eines ECHO-Motorgerätes entschieden und
damit einen qualitativ hochwertigen und zuverlässigen Helfer für ihre
Arbeiten erworben. Damit sie lange Freude an dem Gerät haben, ist es
zwingend notwendig die Maschine nur nach dem bestimmungsgemäßen
Verwendungszweck einzusetzen und regelmäßige Wartungs- und
Inspektionsarbeiten vorzunehmen. Mindestens 1 x jährlich muss das
Gerät von einer autorisierten ECHO Werkstatt gewartet werden. Wir
weisen ausdrücklich darauf hin, dass trotzdem noch manche Teile dieses
Gerätes einem normalen Verschleiß unterliegen und deshalb
ausgetauscht werden müssen.
Bestimmungsgemäße Verwendung:
Dieser Laubbläser darf ausschließlich zum Blasen von Laub,
Gras, Sägespänen u. Papier, also Materialien mit geringer Dichte
und weicher Struktur verwendet werden. Für den Betrieb ist die
Montage des Blasrohres zwingend vorgeschrieben. Das Blasen
von heißen oder brennenden Materialien ist ebenso strengstens
untersagt, wie das Blasen von entzündlichen Flüssigkeiten, da
dies zu schweren Verletzungen führen kann. Moderne,
ergonomisch geformte Griffe und Tragegurte sorgen dafür, dass
das Gerät gut und sicher gehandhabt werden kann. Wer das
erste Mal mit einem Laubbläser arbeitet, muss sich vom
Verkäufer genau einweisen lassen, bzw. an einem Fachlehrgang
teilnehmen. Blasrohr niemals auf Menschen oder Tiere richten.
Es ist gefährlich und deshalb strikt untersagt den Laubbläser für
andere Zwecke zu benutzen.
Garantiebedingungen der Fa. ECHO Motorgeräte
Die folgenden Garantiebedingungen sind eine freiwillige zusätzliche
Leistung der Fa. ECHO Motorgeräte, die der Kunde den Ausführungen
entsprechend in Anspruch nehmen kann. Die Gewährleistungsansprüche
des Kunden gegenüber seinem Vertragspartner, dem autorisierten
ECHO-Fachhändler, bleiben durch die genannten Garantieleistungen
unberührt. Er kann diese Gewährleistungsansprüche geltend machen,
ohne die Garantiebedingungen zu beachten.
1. Die Fa. ECHO Motorgeräte behält sich immer das Recht vor zur
Abwicklung des Garantieanspruchs Dritte, insbesondere autorisierte
ECHO-Vertragswerkstätten einzuschalten. Entscheidungsbefugt
über einen Garantieanspruch bleibt aber die Fa. ECHO Motorgeräte.
2. Bei ausschließlich privater Nutzung des ECHO Produktes beträgt
die Garantiezeit 24 Monate. Bei auch gewerblicher oder beruflicher
Nutzung 12 Monate.
3. Die Garantiefrist beginnt mit dem erstmaligen Kauf, nachgewiesen
mit einem maschinell gedruckten Beleg, der in der Buchhaltung des
Händlers registriert wurde. Bei einem Weiterverkauf durch den
Kunden beginnt die Garantiefrist nicht von neuem. Werden
Arbeiten im Rahmen der Garantie durchgeführt, insbesondere der
Austausch von Teilen, so hat dies keinen neuen Beginn der
Garantiefrist zur Folge.
4. Die Garantieleistung erstreckt sich nur auf Mängel, die auf
Material- oder Herstellungsfehler, sowie auf die Nichterfüllung
zugesicherter Eigenschaften zurückzuführen sind. Der Anspruch ist
beim autorisierten ECHO-Fachhändler geltend zu machen. Die in
der Gebrauchsanleitung aufgeführten Wartungs- und Pflegearbeiten
gehen zu Lasten des Eigentümers.
5. Garantieansprüche sind zunächst auf Nacherfüllung d.h.
Nachbesserung bzw. Ersatzteillieferungen beschränkt.
6. Wird die Fa. ECHO Motorgeräte aufgrund der Garantie in Anspruch
genommen, dann ist die Fa. ECHO bemüht den autorisierten
Fachhändler mit den notwendigen Ersatzteilen schnellstmöglich zu
beliefern. Ein Anspruch des Kunden auf sofortige Lieferung ist
ausgeschlossen. Ausdrücklich betonen wir, dass eine verzögerte
Lieferung keinen Anspruch auf Schadenersatzforderung gegen die
Fa. ECHO Motorgeräte begründet. Außerdem führt diese auch nicht
zur Verlängerung der Garantiezeit. Im übrigen weisen wir
ausdrücklich darauf hin, dass gesetzliche Schadenersatzansprüche
des Kunden gegen den Verkäufer wegen zu später Ausführung von
Gewährleistungsansprüchen davon unberührt bleiben.
7. Ausschluß von der Gewährleistung
7a. Von der Garantieleistung ausgenommen sind Schäden die infolge
unsachgemäßer Bedienung und unsachgemäßer Reparatur durch
Dritte, wegen mangelhafter Pflege und Wartung oder wegen
falschem Gebrauch entstanden sind. Des weiteren sind
Beschädigungen durch Fremdeinwirkungen und/oder Fremdkörper
sowie Versand- und Transportkosten von der Garantie
ausgeschlossen. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist der
Nachweis einer jährlichen sachgerechten Inspektion bei einer
autorisierten ECHO-Werkstatt.
7b. Auch bei bestimmungsgemäßem Gebrauch des ECHO-Motorgerätes
unterliegen wesentliche Teile einem normalen Verschleiß und der
natürlichen Alterung. Diese Teile müssen je nach Art und Dauer der
Nutzung rechtzeitig ersetzt werden. Darunter fallen alle Teile die
sich drehen / antreiben bzw. Arbeitswerkzeuge. Dazu gehören unter
anderem: Luftfilter, Kraftstofffilter, Zündkerze, Reversierstarter,
Blasdüse.
8. Die Bedienungs- und Gebrauchsanleitung des Gerätes ist
Bestandteil der Gewährleistungs- und Garantiebestimmungen. Darin
sind Hinweise zur sachgerechten Pflege, Wartung und Bedienung
enthalten. Diese Hinweise sind vom Benutzer genauestens zu
beachten. Die Bedienungs- u. Gebrauchsanleitung liegt jedem Gerät
bei. Ergänzend zur Gebrauchsanleitung finden Sie hier nachstehend
Hinweise und Ratschläge, die Sie zum Erhalt der Garantieansprüche
zwingend befolgen sollten.
Verschleiß minimieren, Schäden vermeiden
Das Einhalten der Vorgaben in dieser Gebrauchsanleitung vermeidet
übermäßigen Verschleiß und Schäden an diesen ECHO-Motorgeräten.
Die Benutzung, Wartung und Lagerung dieses ECHO Motorgerätes
müssen so sorgfältig wie in der Gebrauchsanleitung beschrieben
erfolgen. Vom Benutzer selbst zu verantworten sind alle Schäden, die
durch Nichtbeachtung der Sicherheits-, Bedienungs- und
Wartungshinweise verursacht wurden.
Dies gilt insbesondere in folgenden Fällen:
a) nicht von der Fa. ECHO Motorgeräte freigegebene Veränderungen am
Produkt
b) nicht bestimmungsgemäße Verwendung des ECHO-Motorgerätes
c) Einsatz des ECHO-Motorgerätes bei Wettbewerbs- und
Sportveranstaltungen
d) Folgeschäden auf Grund von Weiterbenutzung des ECHO-
Motorgerätes trotz defekter Bauteile
e) Verwendung nicht von ECHO freigegebener Werkzeuge, Anbauteile
u. Anbaugeräte.
Wartungsarbeiten
Die in der Gebrauchsanleitung im Kapitel Wartungsarbeiten und
Pflegehinweise aufgeführten Arbeiten müssen regelmäßig durchgeführt
werden. Voraussetzung für einen Garantieanspruch ist der Nachweis
einer jährlichen sachgerechten Inspektion bei einer autorisierten ECHO-
Werkstatt. Bei Versäumnis dieser Arbeiten können Schäden auftreten,
die dann der Benutzer selbst zu verantworten hat. Dazu zählen unter
anderem:
a) Motorschäden infolge nicht rechtzeitig oder unzureichend
durchgeführter Wartung (falsche Vergaser-Einstellung, unzureichende
Reinigung von Luft- und Kraftstofffiltern sowie der Kühlluftführung.)
b) Korrosions- und andere Folgeschäden in Folge unsachgemäßer
Lagerung
c) Schäden und deren Folgeschäden durch Verwendung von anderen als
ECHO-Originalersatzteilen.
d) Schäden durch Wartungs- oder Reparaturarbeiten in nicht von ECHO
autorisierten Fachwerkstätten.
Technische Weiterentwicklung
Wir von ECHO arbeiten ständig an der Weiterentwicklung sämtlicher
Maschinen und Geräte. Änderungen des Lieferumfanges in Form
Technik und Ausstattung müssen wir uns grundsätzlich vorbehalten.
Aus Angaben und Abbildungen dieser Gebrauchsanleitung können
deshalb keine Ansprüche abgeleitet werden.

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