Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gesetzliche Bestimmungen; Österreich - Biketec AG Flyer Originalbetriebsanleitung

Vorschau ausblenden Andere Handbücher für Flyer:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

8

Gesetzliche Bestimmungen

• Es besteht die Pflicht, einen geeigneten
Helm zu tragen. In Ihrem eigenen Interesse
und zu Ihrer Sicherheit sollten sie immer ei-
nen Helm tragen.
• Es besteht eine Führerscheinpflicht. Der
Vorschrift entsprechend ist dies eine Mofa-
prüfbescheinigung.
• Wenn sie einen deutschen Führerschein
besitzen, ist die Mofaprüfbescheinigung
bereits enthalten.
• Falls sie vor dem 01.04.1965 geboren sind,
dann dürfen Sie den schnellen FLYER auch
ohne Führerschein fahren.
• Für Ihr schnelles E-Bike besteht eine Versi-
cherungspflicht.
• Eine Radwegbenutzung ist nur einge-
schränkt möglich.
Schnelle E-Bikes und die Benutzung von
Radwegen
Auch wenn Sie ihr schnelles E-Bike oder Ihr
E-Bike mit Schiebehilfe wie ein Fahrrad d.h.
ohne Unterstützung des Elektromotors benut-
zen, dürfen Sie Innerorts grundsätzlich keine
Radwege benutzen, es sein denn diese sind
durch die entsprechende Beschilderung („Mo-
fas frei") dafür freigegeben.
Außerorts dürfen Sie mit Ihrem schnellen
E-Bike grundsätzlich auf Radwegen fahren, es
sei denn es ist durch die entsprechende Be-
schilderung („Keine Mofas") nicht gestattet.
Die Anfahrhilfe
Ihr schneller FLYER besitzt eine Anfahrhilfe.
Sie ermöglicht ihnen ein Fahren mit reiner
Motorleistung. Das geschieht ohne dass Sie
in die Pedale treten müssen. Dies bis zu einer
Geschwindigkeit von maximal 20 km/h.
3.3 Österreich
A
Das E-Bike und die gesetzlichen Grundlagen
(Österreich)
In Österreich gelten elektrisch angetriebene
Fahrräder mit
1. einer höchsten zulässigen Leistung von
nicht mehr als 600 Watt und
2. einer Bauartgeschwindigkeit von nicht
mehr als 25 km/h
nicht als Kraftfahrzeuge sondern als Fahrräder.
Rechtlich gibt es auch keine Unterschei-
dung zwischen E-Bikes bei denen der Motor
nur zugeschaltet wird, wenn Sie auch in die
Pedale treten oder E-Bikes bei denen Sie nicht
notwendiger weise treten müssen.
Ein E-Bike muss auf Radfahranlagen be-
nützt werden, außer es ist mehrspurig und bis
80 cm breit oder es zieht einen Anhänger bis
zu 80 cm Breite. Dann darf man damit wahl-
weise auch auf der Fahrbahn fahren.
Fahrerlaubnis und Führerschein
• Es ist kein Führerschein notwendig.
• Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung
unterwegs sein darf: 12 Jahre, außer man
hat einen Radfahrausweis erworben.
• Es gelten dieselben Ausrüstungsvorschrif-
ten wie für herkömmliche Fahrräder.
Die Schiebehilfe
Bei einigen Modellen ist eine sogenannte
Schiebehilfe montiert.
Diese ist in der Lage, ihr E-Bike langsam
mit bis zu maximal 6 km/h zu bewegen, ohne
dass Sie in die Pedale treten müssen.
Das schnelle E-Bike und die gesetzlichen
Grundlagen (Österreich)
Zum Betrieb des schnellen FLYERs in Ös-
terreich informieren Sie sich bitte über die
derzeit für Sie geltende Rechtspraxis.

Quicklinks ausblenden:

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis