3.2 Deutschland
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Das E-Bike und die gesetzlichen Grundlagen
(Deutschland)
Ihr FLYER E-Bike unterstützt Sie mit bis zu 250
Watt bis zu einer Geschwindigkeit von maxi-
mal 25 km/h. Es muss den Bestimmungen der
StVZO entsprechen. Bitte lesen Sie diesbezüg-
lich die Erläuterungen sowie die allgemeinen
Hinweise in der Allgemeinen Bedienungsan-
leitung. Im Folgenden sind die gesetzlichen
Vorgaben für ein E-Bike beschrieben.
• Der Motor darf nur als Unterstützung beim
Treten dienen, d.h. er darf nur „helfen",
wenn der Fahrer selbst in die Pedale tritt
• Die Motorleistung darf im Mittel 250 Watt
nicht überschreiten.
• Mit zunehmender Geschwindigkeit muss
die Motorleistung immer weiter abnehmen.
• Bei 25 km/h muss die Unterstützung des
Motors sich abschalten.
Fahrerlaubnis und Führerschein
• Es besteht keine Helmpflicht. In Ihrem ei-
genen Interesse und zu Ihrer Sicherheit
sollten Sie jedoch immer mit Helm fahren.
• Es besteht keine Führerscheinpflicht.
• Es besteht keine Versicherungspflicht.
• Die Regelung für die Benutzung von Rad-
wegen entspricht der von normalen Fahr-
rädern.
Die Schiebehilfe
Bei einigen Modellen ist eine sogenannte
Schiebehilfe montiert. Diese ist in der Lage,
ihr E-Bike langsam mit bis zu maximal 6 km/h
zu bewegen, ohne dass Sie in die Pedale treten
müssen, z.B. um das E-Bike aus einer Unter-
führung oder an steilen Rampen zu schieben.
Ein E-Bike mit Schiebehilfe ist ein E-Bike im
oben beschriebenen Sinne, beinhaltet aber
noch bestimmte Besonderheiten: Mittels eines
Knopfes können Sie mit der Schiebehilfe aus
dem Stand bis 6 km/h unterstützt werden. Die
gesetzlichen Vorschriften sind überwiegend
dieselben wie beim normalen E-Bike. Hier
spricht man rechtlich jedoch nicht mehr von
einem Fahrrad, sondern von einem Kraftfahr-
zeug mit Ausnahmeregelung. Daher ist auch
die Benutzung der Radwege nicht wie bei ei-
nem schnellen E-Bike geregelt.
Bitte benutzen Sie die Schiebehilfe nicht
zum Anfahren, sie ist hierfür nicht geeignet.
Das schnelle E-Bike und die gesetzlichen
Grundlagen in Deutschland
Das schnelle E-Bike unterstützt Sie mit bis zu
500 Watt Nenndauerleistung bis zu einer Ge-
schwindigkeit von maximal 45 km/h.
• Rechtlich ist Ihr schnelles E-Bike ein Klein-
kraftrad (mit geringer Leistung) der Klasse
L1e
• es muss den Bestimmungen der StVZO
entsprechen.
Bitte lesen Sie diesbezüglich die Erläuterun-
gen sowie die allgemeinen Hinweise in der All-
gemeinen Bedienungsanleitung.
Wird das schnelle E-Bike nur mit Motorun-
terstützung betrieben, so darf es nicht schnel-
ler als 20 km/h fahren. Um eine Geschwindig-
keit von 45 km/h zu erreichen, bedarf es einer
Kombination aus der Unterstützung des Mo-
tors sowie Ihrer eigenen Tretkraft.
Es darf kein Kinderanhänger gezogen wer-
den, in dem ein Kind transportiert wird.
Für Sie als Fahrer bedeutet das
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