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iDM TERRA AL 60 Max Montageanleitung Seite 15

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Variante 3: Abstrahlung in den Achtelraum
I m m i ss i o n so r t
Zu ermitteln sind die maßgeblichen Schallimmissi-
onen 0,5 m vor der Mitte des geöff neten Fensters
(außerhalb des Gebäudes) des vom Geräusch am
stärksten betroff enen schutzbedürftigen Raumes.
Schutzbedürftige Räume nach DIN 4109:1989 sind:
- Wohn- und Schlafräume
- Kinderzimmer
- Arbeitsräume/Büros
- Unterrichts- und Seminarräume
Lautstärke eines Geräuschs, setzt die Gesetzgebung
hier an und gibt einen bestimmten Immissionspegel
vor, dessen Einhaltung zu gewährleisten ist.
B e u r te i l u ng sp e g e l L
Der Beurteilungspegel entspricht dem auf einen be-
stimmten Zeitraum bezogenen energie-äquivalenten
Dauerschallpegel. Der Beurteilungs-pegel wird für die
Beurteilungszeiten Tag (06:00-22:00 Uhr) und Nacht
(22:00-06:00 Uhr) getrennt ermittelt. Die Betriebsdau-
er der Wärmepumpe hat wesentlichen Einfl uss auf
den resultierenden energieäquivalenten Dauerschall-
pegel. Ist die Wärmepumpe im Vergleich zum Dau-
erbetrieb von 16 h nur 4 Stunden am Tag in Betrieb,
so reduziert sich der Beurteilungspegel um 6 dB.
Der energieäquivalenten Dauerschallpegel allein ist
aber nicht ausreichend, um die Störwirkung eines
Geräusches
zu
charakterisieren.
wird Lärm als besonders störend empfunden, wenn
einzelne Töne hervortreten oder das Geräusch sehr
unregelmäßig (impulshaltig) ist. Für jede dieser
beiden Eigenschaften eines Geräusches vergibt
man deshalb bei Bedarf einen Zuschlag. Zusätzlich
werden Tageszeiten mit erhöhter Empfi ndlichkeit be-
rücksichtigt. In der TA Lärm sind folgende Zuschläge
vorgesehen:
(C) IDM ENERGIESYSTEME GMBH
r
Üblicherweise
Montageanleitung TERRA AL 60 Max
Ton- und Informationshaltigkeit
Impulshaltigkeit
Tageszeiten mit erhöhter
Empfi ndlichkeit
Addiert man die notwendigen Zuschläge auf den
Immissionspegel der jeweiligen Teilzeiten, so erhält
man den Beurteilungspegel L
Der ermittelte Beurteilungspegel kann schließlich
mit den gesetzlichen Richtwerten (z.B. der TA Lärm)
verglichen werden.
Immissionsrichtwerte (IRW) für Immissionsorte
außerhalb von Gebäuden:
Gebietseinstufung
Industriegebiet
Gewerbegebiet
Kern-, Dorf- und
Mischgebiet
Wohn- und Klein-
Siedlungsgebiet
Wohngebiet
Kurgebiet
Bei Geräuschübertragungen innerhalb von Gebäu-
den oder bei Körperschallübertragungen betragen
.
die Immissionsrichtwerte für den Beurteilungspegel
für betriebsfremde schutzbedürftige Räume:
IRW - Tag:
IRW - Nacht:
Die Berechnung des Beurteilungspegels nach TA
Lärm kann mit dem iDM-Schallrechner durchgeführt
werden. Dieser steht unter folgendem Link bereit
http://www.idm-energie.at/de/
T i pp s f ür di e A uf s te ll un g vo n Wä r me p umpen
- Die Refl exionsfl ächen so gering wie möglich halten
- Aufstellung auf schallharten Bodenfl ächen und in
Geländesenken vermeiden
- Entfernung Immissionsort so groß wie möglich
wählen
- Ausblasen der Luft unmittelbar zum Nachbarn bzw.
zum Lärm empfi ndlichen Bereich vermeiden
- Direktes Anblasen von Wänden oder Mauern
vermeiden => Schallrefl exion
Aufstellung
3 oder 6 dB
0,3 oder 6 dB
6 dB
.
r
IRW-Tag
IRW-Nacht
70 dB(A)
70 dB(A)
65 dB(A)
50 dB(A)
60 dB(A
45 dB(A)
55 dB(A)
40 dB(A)
50 dB(A)
35 dB(A)
45 dB(A)
35 dB(A)
35 dB(A)
25 dB(A)
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