13
Prüfung
13.1
Generalüberholung für kraftbetriebene Geräte
Die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen zum Erreichen „sicherer
Betriebsperioden (S.W.P.)" nach FEM9.755 sind zu beachten.
Demnach hat der Betreiber kraftbetriebene Geräte mit Ablauf der „theoretischen Nutzungsdauer D" außer
Betrieb zu nehmen oder einer Generalüberholung zu unterziehen.
Ein Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn durch eine anerkannte befähigte Person (ehem. Sachverständiger)
festgestellt worden ist,
dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen
und
die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind.
Diese Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen zum Weiterbetrieb eingehalten werden.
13.2
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder sind die Hebezeuge mindestens einmal jährlich
durch eine befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit
zu prüfen.
13.3
Drahtseil
Sachgerechte Durchführung der Überwachung gem. den gültigen, nationalen Vorschriften „Grundsätze für
Seiltriebe – Überwachung im Gebrauch".
Vor jedem Schichtbeginn muss eine Sichtprüfung erfolgen auf:
Verschleiß
Verformung
Anrisse
Korrosion
Schäden sind sofort dem Verantwortlichen zu melden, beschädigte und verschlissenen Seile und
Lastaufnahmemittel müssen ersetzt werden.
13.4
Inspektionsintervalle
Prüfung des Gerätes durch eine befähigte Person
(wiederkehrende Prüfung)
Schraubenverbindungen prüfen
Funktion der Bremse prüfen
Bremse – Luftspalt prüfen (nur bei elektrischen Geräten)*)
Überlastsicherung (soweit relevant)
Drahtseil reinigen und ölen
Drahtseil und Seilendbefestigungen –
auf Beschädigungen und Verschleiß prüfen
Lastaufnahmemittel und Lasthaken –
auf Anrisse und Verformung überprüfen
*) nicht bei EX-Ausführung
Trommelzahnrad schmieren
Winden ab 250 kg
22
bei
tägliche Prüfun-
Inbetriebnahme
gen
X
X
X
X
X
1.Wartung
Prüfung, Wartung
Prüfung, Wartung
nach
alle
3 Monaten
3 Monate
X
X
Prüfung, Wartung
alle
alle
12 Monate
60 Monate
X
X
X
X
X
X
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