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Rollenketten Spannen; Prüfung; Generalüberholung Für Kraftbetriebene Geräte; Wiederkehrende Prüfungen - HADEF 46/21E Montage-, Betriebs- Und Wartungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

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12.8.3

Rollenketten spannen

Funktions-
und
verschleißbedingt
erforderlich,
die
Rollenketten
vorgegebenen Intervallen zu prüfen und bei
Bedarf nachzuspannen.
Das Spannen der Rollenkette muss so weit
erfolgen,
dass
die
Kette
Verschleißlängung ausgeglichen wird und die
Kette nicht überspringen kann.
Eine zu hohe Vorspannung ist zu vermeiden.
Das Verstellen des Kettenspannrades erfolgt
mittels vorhandener Schraube.
13
Prüfung
13.1
Generalüberholung für kraftbetriebene Geräte
Die gültigen, nationalen Unfallverhütungsvorschriften und die Maßnahmen zum Erreichen „sicherer
Betriebsperioden (S.W.P.)" nach FEM9.755 sind zu beachten.
Demnach hat der Betreiber kraftbetriebene Geräte mit Ablauf der „theoretischen Nutzungsdauer D" außer
Betrieb zu nehmen oder einer Generalüberholung zu unterziehen.
Ein Weiterbetrieb ist nur zulässig, wenn durch eine anerkannte befähigte Person (ehem. Sachverständiger)
festgestellt worden ist,
 dass einem Weiterbetrieb keine Bedenken entgegenstehen
und
 die Bedingungen für den Weiterbetrieb festgelegt worden sind.
Diese Bedingungen sind in das Prüfbuch einzutragen.
Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass die Bedingungen zum Weiterbetrieb eingehalten werden.
13.2
Wiederkehrende Prüfungen
Unabhängig von den Vorschriften der einzelnen Länder das Gerät mindestens einmal jährlich durch eine
befähigte Person oder eine anerkannte befähigte Person bei Kranen, auf ihre Funktionssicherheit zu prüfen.
13.3

Drahtseil

Sachgerechte Durchführung der Überwachung gem. den gültigen, nationalen Vorschriften „Grundsätze für
Seiltriebe – Überwachung im Gebrauch".
Vor jedem Schichtbeginn muss eine Sichtprüfung erfolgen auf:
 Verschleiß
 Verformung
 Anrisse
 Korrosion
Schäden sind sofort dem Verantwortlichen zu melden, beschädigte und verschlissenen Seile und
Lastaufnahmemittel müssen ersetzt werden.
13.4
Ölstand Getriebe
Prüfung des Ölstandes am Getriebe durch Sichtkontrolle. Hierzu die Schraube an Öffnung (C)
herausschrauben. Das Getriebe muss bis an den Rand der Öffnung (C) gefüllt sein. Gegebenenfalls Öl
durch Öffnung (A) nachfüllen. Nach Kontrolle Öffnungen (A+C) wieder fest verschrauben.
A = Öleinfüll-, bzw. Entlüftungsschraube
B = Ölablassschraube
C = Ölstandskontrollöffnung
5.52.262.00.00.13
ist
es
in
den
ruhig
läuft,
die
Bild 31
Bild 32
23

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