3.3 CHAIN-Taster
Hiermit kannst du die Reihenfolge des Modulation-, Delay- und Reverb-Effekts
ändern. Diese Änderung kann mit Werteregler 6 oder den ▲▼-Tastern erfolgen.
3.4 GLOBAL-Taster
Drücke diesen Taster, um die MIDI-Parameter oder die Audio-Ausgabe des
ToneLabSE zu ändern.
Nach Drücken von GLOBAL können die Menüeinträge mit den √ √ √ √ ® ® ® ® -Tastern in fol-
gender Reihenfolge angewählt werden. Sobald der gewünschte Eintrag angezeigt
wird, kannst du mit Werteregler 6 oder den Tastern ▲▼ seinen Wert einstellen.
OUT SEL:
Angabe des externen Audiogeräts.
CH HOLD:
Angabe, ob der momentan aktive Kanal („A"/„B") auch
vom neu gewählten Speicher verwendet wird.
MIDI CH:
Einstellen des MIDI-Kanals.
PCHG OUT: Ein-/Ausschalten der Übertragung von Programmwech-
sel-Befehlen.
CCHG I/O:
Ein-/Ausschalten der Übertragung & des Empfangs von
Steuerbefehlen.
SYEX OUT: Ein-/Ausschalten der Übertragung von SysEx-Befehlen.
DUMP CUR: Übertragen der aktuell verwendeten Speichereinstellun-
gen zur MIDI OUT-Buchse.
DUMP ALL: Übertragen aller Speichereinstellungen des ToneLabSE
zur MIDI OUT-Buchse.
3.5 RENAME-Taster
Drücke diesen Taster, um den Program-Namen zu ändern (S. 20).
Mit √ √ √ √ ® ® ® ® kannst du den Cursor verschieben und mit Werteregler 6 oder den
▲▼ -Tastern Zeichen bzw. Leerstellen eingeben.
3.6 WRITE-Taster
Drücke diesen Taster, um die aktuell verwendeten Einstellungen zu speichern
(S. 21).
3.7 EXIT-Taster
Hiermit kannst du die Speicherfunktion bzw. den GLOBAL-Modus unverrichte-
ter Dinge verlassen.
Wenn du ihn etwas länger gedrückt hältst, wird die Sperrfunktion aktiviert/aus-
geschaltet. Wenn sie an ist, passiert bei Betätigen eines Tasters, Wahl- oder
Wertereglers nichts mehr (S. 17).
3.8 Namen-Display
Hier werden die Speicher-, Effekt- und Parameternamen angezeigt.
3.9 Röhrensymbole
Die Röhrensymbole informieren dich über die Anzahl und Typen der vom
modellierten Original verwendeten Röhren.
3.10 Werte-Display
Hier wird der Wert des zuletzt gewählten Parameters angezeigt.
8
(S. 12)
(S. 16)
(S. 62)
(S. 63)
(S. 64)
(S. 65)
(S. 65)
(S. 65)