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Entsorgung; Hinweise Zum Explosionsschutz; Atex-Kennzeichnung; Vorschriften Zum Explosionsschutz - lutz MD1xL Originalbetriebsanleitung

Druckluftmotore
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8. Entsorgung

Motor gemäß örtlich geltenden Vorschriften entsorgen.

9. Hinweise zum Explosionsschutz

9.1 ATEX-Kennzeichnung

II 2G Ex h IIB T6 Gb
II 2D Ex h IIIC T80°C Db

9.2 Vorschriften zum Explosionsschutz

► Für die Druckluftmotore wurden folgende Normen angewendet:
- EN 1127-1:2011 Explosionsfähige Atmosphären – Explosionsschutz - Teil 1: Grundlagen und Methodik
- EN ISO 80079-36:2016 Explosionsfähige Atmosphären - Teil 36: Nichtelektrische Geräte für den Einsatz
in explosionsfähigen Atmosphären - Grundlagen und Anforderungen
- EN ISO 80079-37:2016 Explosionsfähige Atmosphären — Teil 37: Nichtelektrische Geräte für den
Einsatz in explosionsfähigen Atmosphären — Schutz durch konstruktive Sicherheit „c", Zündquel-
lenüberwachung „b", Flüssigkeitskapselung „k"
► Für Betriebsmittel in explosionsgefährdeten Bereichen innerhalb der Europäischen Union folgende
Vorschriften beachten:
- Richtlinie 1999/92/EG über Mindestvorschriften zur Verbesserung des Gesundheitsschutzes und der
Sicherheit der Arbeitnehmer, die durch explosionsfähige Atmosphären gefährdet werden können.
- Verordnung (EG) 1272/2008 (CLP)
► Zusätzlich nationale Vorschriften und Richtlinien beachten.
9.3 Identifizierte Zündgefahren und realisierte Schutzmaßnahmen
Identifizierte Zündgefahr
Heiße Oberfläche
Mechanisch erzeugte Funken
Entladung statischer Elektrizität
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Realisierte Schutzmaßnahmen
Kühlung durch adiabatische Expansion der Druckluft
Wärmeabfuhr materiell gegeben
Vermeidung von Erwärmung der Lager durch vorgegebenen
Austauschintervall
Einsatz von geeigneten Materialien
Anschluss der leitfähigen Gehäuseteile an Potentialausgleich
Konstruktive Begrenzung der elektrostatischen Aufladung bei
Kunststoffteilen

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Diese Anleitung auch für:

Md2xl

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