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Sicherheit
1.1
Allgemein
Das Produkt entspricht beim Inverkehrbringen dem Stand
von Wissenschaft und Technik und den anerkannten
sicherheitstechnischen Regeln.
Für den Betrieb des Produkts gelten, neben der
Betriebsanleitung, Gesetze, Regeln und Richtlinien des
Betreiberlandes. Der Betreiber ist für die Einhaltung dieser
Pflichten verantwortlich:
■
Geltende Gesetze, Richtlinien und Vorschriften
■
Einschlägige Unfallverhütungsvorschriften
■
Allgemein anerkannte sicherheitstechnische Regeln
■
EU-Richtlinien und sonstige länderspezifische
Bestimmungen
1.2
Verwendungszweck
1.2.1
Nicht bestimmungsgemäße Verwendung
Verwenden Sie das Gerät nicht in technischen Systemen,
für die eine hohe Ausfallsicherheit vorgeschrieben ist.
Maschinenrichtlinie
Das Gerät ist kein Sicherheitsbauteil nach der
Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und ungeeignet für den
Einsatz bei sicherheitsrelevanten Aufgaben. Die
Verwendung im Sinne des Personenschutzes ist nicht
bestimmungsgemäß und unzulässig.
jxm-io-e31_ia_100_installationsanleitung
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