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Rechtliche Hinweise; Kleine Hörkunde - PSSO K Serie Bedienungsanleitung

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Bei Überkopfmontage (Montagehöhe >100 cm) muss
die Lautsprecherbox immer mit einer Absturzsicherung
(Sicherheitsfangseil) gesichert werden.
Lautsprecherboxen dürfen nur dann auf andere
Lautsprecherboxen aufgestellt werden, wenn sie durch
geeignete Maßnahmen (z. B. passende Spanngurte)
gegen Umstürzen und Verrutschen gesichert werden.
Die Lautsprecherboxen lassen sich auf eine Bassbox
(Satellitensystem), einen Boxenhochständer, ein
geeignetes Stativ oder eine geeignete Wandhalterung
montieren. Die maximale Belastbarkeit der
Distanzstange, des Boxenhochständers, des Stativs
oder der Wandhalterung darf niemals überschritten
werden. Dabei muss jedoch unbedingt sichergestellt
werden, dass das Satellitensystem über eine
ausreichende Standfestigkeit verfügt. Die Grundfläche
der Bassbox muss in Bezug auf das montierte Topteil
immer ausreichend dimensioniert sein, damit ein
Umstürzen verhindert wird.
Achten Sie bei der Montage, beim Abbau und bei der
Durchführung von Servicearbeiten darauf, dass der
Bereich unterhalb des Montageortes abgesperrt ist.
Nehmen Sie die Lautsprecherbox erst in Betrieb,
nachdem Sie sich mit seinen Funktionen vertraut
gemacht haben.
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Rechtliche Hinweise

Beim Betreiben einer Beschallungsanlage lassen sich
Lautstärkepegel erzeugen, die zu Gehörschäden führen
können. Nach DIN 15905 Teil 5 hat der Veranstalter die
Pflicht, den Pegel zu messen, eine Überschreitung des
Grenzwertes zu verhindern und die Messung zu
protokollieren.
Bitte beachten Sie für den Themenkomplex "Lärm bei
Veranstaltungen" die folgenden Rechtsgrundlagen:
Strafgesetzbuch § 223 ff:
bundesrecht.juris.de/bundesrecht/stgb
TA Lärm: www.umweltdaten.de
DIN 15905-5: www.din.de
Arbeitsstättenverordnung § 15:
www.lgl.bayern.de/arbeitsschutz
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift BGV B3: www.pr-
o.info
VDI-Richtlinie: VDI 2058 Blatt 2: www.vdi.de
Durch hohe Lautstärken hervorgerufene
Gehörschädigungen können den Tatbestand der
Körperverletzung erfüllen und strafrechtlich verfolgt
werden.
Bitte beachten Sie, dass der Veranstalter für die
Einhaltung von bestimmten Lärmpegeln verantwortlich
ist. Wird dieser Lärmpegel überschritten, muss evtl. die
Veranstaltung abgebrochen werden.
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Kleine Hörkunde
Immer mehr junge Menschen leiden unter einem
Hörverlust von 25 Dezibel und mehr, überwiegend
hervorgerufen durch laute Musik von tragbaren MP3-
Playern und CD-Abspielgeräten oder in der Diskothek.
Wer Musik über Beschallungsanlagen wiedergibt, sollte
wissen, welchen Schallpegeln er sein Gehör und das
des Publikums aussetzt. Sie erreichen im zeitlichen
W W W . P S S O . D E
Bedienung
Lassen Sie die Lautsprecherbox nicht von Personen
bedienen, die sich nicht mit der Anlage auskennen.
Wenn Anlagen nicht mehr korrekt funktionieren, ist das
meist das Ergebnis von unsachgemäßer Bedienung!
Transport und Handhabung
Lautsprecherboxen dürfen nicht fliegend mit
Krananlagen befördert werden. Das Ablegen oder
Stapeln schwerer Gegenstände auf der
Lautsprecherbox ist nicht zulässig. Lautsprecher-boxen
dürfen niemals von Personen bestiegen werden.
Reinigung
Reinigen Sie die Lautsprecherbox niemals mit
Lösungsmitteln oder scharfen Reinigungsmitteln,
sondern verwenden Sie ein weiches und
angefeuchtetes Tuch.
Eigenmächtige Veränderungen und Garantie
Beachten Sie bitte, dass eigenmächtige Veränderungen
an der Lautsprecherbox aus Sicherheitsgründen
verboten sind. Wird die Box anders verwendet als in
dieser Bedienungsanleitung beschrieben, kann dies zu
Schäden am Produkt führen und der Garantieanspruch
erlischt. Außerdem ist jede andere Verwendung mit
Gefahren, wie z. B. Abstürzen, Gehörschäden etc.
verbunden.
Kommt der Veranstalter seinen
Verkehrssicherungspflichten nicht nach, ist er
zivilrechtlich für alle dadurch entstehende Schäden
haftbar, z. B.:
Die Krankenkasse der Geschädigten kann die
Behandlungskosten einklagen.
Der Geschädigte selbst kann auf Schmerzensgeld
klagen.
Dadurch entstehende (wirtschaftliche) Schäden können
durch eine zivilrechtliche Klage vom Bediener der
Anlage eingefordert werden.
Wenn sozialversicherungspflichtig Beschäftigte eine
Beschallungsanlage betreiben gilt: Bei Musikveran-
staltungen liegt fast immer ein Lärmbereich vor. Somit
hat der Arbeitgeber Warnschilder aufzustellen und
Gehörschutzmittel bereitzustellen. Die Arbeitnehmer
haben diese zu benutzen.
Bitte beachten Sie: PSSO haftet nicht für Schäden,
die durch unsachgemäße Installation und
übermäßige Lautstärken verursacht werden!
Mittel ohne weiteres 75 bis 105 dB(A) in der Disco bzw.
95 bis 115 dB(A) bei einem Rockkonzert. Einzelne
Pegelspitzen können die Schmerzgrenze überschreiten,
die bei 130 dB(A) liegt. Solche Werte sind typisch für
den Betrieb einer Motorkettensäge oder eines
Presslufthammers.
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