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Unfallverhütung; Sicherheit, Qualität - Frank FE 220 DMP-10 Betriebsanleitung

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8. Prüfungen
Die Maschine ist nach der Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern" (VBG87)
bei Bedarf, jedoch mindestens alle 12 Monate, durch eine befähigte Person daraufhin zu prüfen,
ob ein sicherer Betrieb weithin gewährleistet ist. Die Ergebnisse der Prüfungen sind schriftlich
festzuhalten. Weiterhin ist die Maschine aufgrund der „Ersten Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes"
Bezirksschornsteinfegermeister auf Einhaltung der geforderten Auswurfbegrenzungswerte prüfen
zu lassen.
9. Unfallverhütung
Die Maschine ist so ausgeführt, dass bei sachgemäßer Bedienung Unfälle ausgeschlossen sind.
Die Unfallverhütungsvorschrift „Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern" (VBG87) ist einzuhalten.
10. Sicherheit, Qualität
Der Hersteller ist nur dann für die Auswirkungen auf Sicherheit, Zuverlässigkeit und Leistung der
Maschine verantwortlich, wenn die Maschine in Übereinstimmung mit der Betriebsanleitung
verwendet wird. Die Betriebsanleitung ist der Bedienungsperson auszuhändigen.
regelmäßig
jährlich
18
durch
den
zuständigen

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