Z-Auflage auf die seitlichen Keramotte
montieren
2. Anforderungen an den Aufstellungsraum
Kamineinsätze dürfen nicht aufgestellt werden in
• Räumen, in denen die erforderliche Verbrennungsluftzufuhr nicht gewährleistet ist,
• allgemein zugänglichen Fluren (Fluchtwege),
• Räumen, die allgemein zugänglich sind. Treppenhäuser in Wohngebäuden, mit nicht mehr als 2 Wohnungen,
zählen nicht zu allgemein zugänglichen Räumen,
• Räumen, in denen leicht entzündliche oder explosionsfähige Stoffe oder Gemische verarbeitet, gelagert oder
hergestellt werden,
• Räumen, Wohnungen oder Nutzungseinheiten, aus denen Luft mit Hilfe von Ventilatoren, wie Lüftungs- oder
Warmluftheizungsanlagen, Dunstabzugshauben, Abluftwäschetrockner, abgesaugt wird, es sei denn, die ge-
fahrlose Funktion des Kamineinsatzes ist sicher gestellt.
Dies ist gewährleistet, wenn
• die Anlagen nur Luft innerhalb eines Raumes umwälzen,
• die Anlagen Sicherheitseinrichtungen haben, die Unterdruck im Aufstellraum selbsttätig und zuverlässig ver-
hindern,
• gleichzeitiger Betrieb der Feuerstätte und der luftabsaugenden Anlage durch Sicherheitseinrichtungen ver-
hindert wird,
• die Abgasführung durch besondere Sicherheitseinrichtung überwacht wird
• insgesamt durch den Verbrennungsluftstrom des Kamineinsatzes und die Volumenströme der Entlüftungsan-
lagen im Aufstellraum und den über Lüftungsverbund angeschlossene Räume kein größerer Unterdruck als
0,04 mbar entsteht. Dies muss auch bei Verstellung oder Entfernung leicht zugänglicher Regeleinrichtungen
der Entlüftungsanlage gewährleistet sein.
2.1. Verbrennungsluftversorgung
Wichtig!
Bei Feuerstätten, die ihre Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum entnehmen, ist für eine ausreichende Verbren-
nungsluftzufuhr in den Raum zu sorgen. Weitere Feuerstätten oder Ablufteinrichtungen im Aufstellraum oder
Verbrennungsluftverbund können eine gesonderte Verbrennungsluftzufuhr von außen notwendig machen.
Luftabsaugende Anlagen (z.B.: Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, etc.), die zusammen mit der Feuerstätte im
selben Raumluftverbund betrieben werden, können die Verbrennungsluftversorgung stören und erfordern gemäß
Feuerungsverordnung zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen.
untere Umlenkplatte einlegen
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