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Seitliche Und Rückwärtige Wärmedämmschichten; Vormauerung; Schutz Des Aufstellbodens; Dehnungsfugen - Austro Flamm 45x51-aquaHEAT Montageanleitung

Kamineinsätze
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9.4. Seitliche und rückwärtige Wärmedämmschichten
(alle Werte bezogen auf Promasil 950 KS)
• Die Vormauerung (22) bzw. die Gebäudewand (20) muss hinter und neben dem offenen Kamin mit 4 cm dicker
Dämmschicht (4,16) geschützt werden.
• Die Verkleidung (11) muss ebenfalls mit einer Dämmschicht geschützt sein. Die Verkleidung braucht nicht geschützt
werden, wenn der offene Kamin so beschaffen ist, dass sich die freien Oberflächen der Verkleidung und die Oberflä-
chen der Nischen für die Brennstofflagerung höchstens auf 85°C erwärmen können. Bei Oberflächen aus minerali-
schen Baustoffen, z.B. Ofenkacheln, ausgenommen Flächen, auf denen Gegenstände abgestellt werden können, tritt
anstelle des Wertes 85° C der Wert 120°C. Die Erhöhung der maximal zulässigen Temperatur von 85° C auf 120° C
gilt nur für die stärker geneigten oder vertikalen Oberflächen der Verkleidung aus mineralischen Baustoffen. Dies er-
möglicht damit die Ausbildung der Verkleidung als beheizte Kachelwand oder ähnliches.

9.5. Vormauerung

• Eine 10 cm dicke (Maß C) mineralische Vormauerung (22), z.B. Porotonbausteine, muss zwi-
schen der Wärmedämmschicht (4) und der Gebäudewand (20) vorgesehen werden. Die Vor-
mauerung muss mindestens 20 cm über das Verbindungsstück (3) hinausragen.
• Auf die Vormauerung (22) kann verzichtet werden, wenn die Gebäudewand (20):
- mindestens 10 cm dick ist und
- aus nicht brennbaren Bauteilen besteht und
- keine tragende Beton- oder Stahlbetonwand ist.

9.6. Schutz des Aufstellbodens

• Aufstellböden (8) mit brennbaren Baustoffen müssen wie folgt geschützt werden:
- durch eine mindestens 6 cm (Maß E) dicke Betonplatte (7), die über Aufstellböden ohne ausrei-
9
chende Querverteilung bewehrt sein muss. Darüber muss eine Wärmedämmschicht (9) angebracht
7
werden (Maß D). Dämmschichtdicke siehe Pkt. 3. Technische Daten.
8
• Tragende Beton- oder Stahlbetonböden (8) müssen wie folgt geschützt werden:
- Wärmedämmschicht (9) Mindestdicke siehe Pkt. 3. Technische Daten.

9.7. Dehnungsfugen

• Zwischen Kamineinsatz und Verkleidung (11) darf keine direkte Verbindung bestehen. Somit sind sämtliche Be-
rührungsstellen zwischen Gerät und der Verkleidung mit einem Dichtungsband (Glasfaserband) zu trennen. So
darf auch der Tragrahmen (23) nicht auf dem Gerät aufliegen oder mit diesem verschraubt bzw. verschweißt
werden.

9.8. Verkleidung

• Die raumseitige Verkleidung (11) muss aus nicht brennbaren Materialien der Baustoffklasse A1 bestehen. Dies
sind z.B. Mauerziegel, Mauersteine, keramische Ofenkacheln, Metall, Putz auf Putzträgern.

9.9. Zierbalken

11
F
23
(F) Dehnungsfuge
(23) Tragrahmen
• Zierbalken (24) sind vor der Verkleidung (11) und dem Tragrahmen (23) des offenen
Kamins, im Abstand von mindestens 1 cm zulässig, wenn:
-
der Zierbalken kein Bestandteil des Gebäudes ist
-
die Zwischenräume zur Verkleidung so offen stehen, dass kein Wärmestau entstehen
24
kann
-
der Zierbalken nicht im Strahlungsbereich des offenen Kamins liegt
Eine direkte Verankerung mit Wärmebrücken ist nicht statthaft
(24) Zierbalken
(11) Verkleidung
20 22 4
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Diese Anleitung auch für:

65x51-aquaheat

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