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Organisatorische Maßnahmen; Verpflichtung Des Betreibers - walterscheid SW40 Bedienungsanleitung

Sonderwerkzeug
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3.2
Organisatorische Maßnahmen
3.2.1

Verpflichtung des Betreibers

Die Bedienungsanleitung:
immer am Einsatzort des Sonderwerkzeuges aufbewahren,
muss jederzeit für Bediener und Wartungspersonal frei zugäng-
lich sein.
Der Betreiber ist verpflichtet:
die nationalen, allgemeingültigen Regelungen zum Arbeits-
schutz, zur Unfallverhütung und zum Umweltschutz zu beach-
ten,
nur Personen mit/an dem Sonderwerkzeug arbeiten zu lassen,
die:
mit den grundlegenden Vorschriften über Arbeitssicher-
o
heit und Unfallverhütung vertraut sind,
in die Arbeiten mit/an dem Sonderwerkzeug unterwie-
o
sen sind,
diese Bedienungsanleitung gelesen und verstanden ha-
o
ben.
alle Warnhinweise an dem Sonderwerkzeug in lesbarem Zu-
stand zu halten,
beschädigte Warnhinweise zu erneuern,
die erforderlichen persönlichen Schutzausrüstungen bereitzu-
stellen, wie z. B.:
Schutzbrille,
o
Arbeitshandschuhe nach DIN EN 388,
o
Sicherheitsschuhe,
o
Schutzanzug,
o
Hautschutzmittel, etc.
o
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