Der Rauchwarnmelder überwacht eine Fläche von 60 m² bei einer
Raum höhe von max. 6 m. Gemäß Anwendungsnorm DIN 14676 müssen
Rauchwarnmelder an der Decke, vorzugsweise in der Raummitte in einem
Mindestabstand von 0,5 m zu allen Einrichtungsgegenständen (Lampen,
Klimageräten usw.) montiert werden.
Wird der Melder in einem Dachspitz montiert, so muss er bei einer Dachnei-
gung
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von bis zu 20° wie bei einer horizontalen Decke behandelt werden,
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von mehr als 20° mindestens 0,5 m bis maximal 1 m von der Decken-
spitze entfernt an die Decke/das Dach montiert werden.
Rauchwarnmelder dürfen nicht im Freien eingesetzt werden.
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