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Yamaha POCKETRAK 2G Bedienungsanleitung Seite 36

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Inhaltsverzeichnis

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Anschließen an einen Computer
Weder darf die Verschlüsselung der mithilfe dieser SOFTWARE erhalte-
nen Daten entfernt, noch darf das elektronische Wasserzeichen ohne
Genehmigung des Inhabers der Urheberrechte verändert werden.
3. BEENDIGUNG DES VERTRAGSVERHÄLTNISSES
Diese Lizenzvereinbarung tritt am Tag des Erhalts der SOFTWARE in
Kraft und bleibt bis zur Beendigung wirksam. Wenn eines der Urheber-
rechtsgesetze oder eine Maßgabe dieser Vereinbarung verletzt wird,
endet die Vereinbarung automatisch und sofort ohne Vorankündigung
durch Yamaha. In diesem Fall müssen Sie die lizenzierte SOFTWARE und
die mitgelieferten Unterlagen und alle Kopien davon unverzüglich ver-
nichten.
4. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF MEDIEN
Bezüglich SOFTWARE, die auf physikalischen Medien vertrieben wird,
garantiert Yamaha, dass die physikalischen Medien, auf denen die
SOFTWARE aufgezeichnet wurde, für einen Zeitraum von vierzehn
(14) Tagen nach dem per Kaufbeleg/Lieferschein nachweisbaren Emp-
fangsdatum und bei normalem Gebrauch frei von Herstellungs- und
Materialfehlern sind. Der volle Umfang der Verantwortung von
Yamaha und Ihre einzige Abhilfemöglichkeit ist der Ersatz des defekten
Mediums oder der defekten Medien durch Einsendung an Yamaha
oder einen autorisierten Vertragshändler von Yamaha innerhalb von
vierzehn Tagen zusammen mit einer Kopie des Kaufbelegs/Liefer-
scheins. Yamaha ist nicht zum Ersatz von Medien verpflichtet, die
durch Unfälle, Misbrauch oder fehlerhafte Anwendung beschädigt
wurden. YAMAHA SCHLIESST UNTER MAXIMALER AUSSCHÖPFUNG
DES GELTENDEN RECHTS AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEI-
GENDEN GARANTIEN AUF PHYSIKALISCHE MEDIEN AUS, EIN-
SCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER GARANTIEN FÜR ALLGEMEINE
GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR EINEN
BESTIMMTEN EINSATZZWECK.
5. BESCHRÄNKTE GARANTIE AUF DIE SOFTWARE
Sie erkennen ausdrücklich an, dass der Gebrauch der SOFTWARE aus-
schließlich auf eigene Gefahr erfolgt. Die SOFTWARE und ihre Anlei-
tungen werden Ihnen ohne Mängelgewähr oder andere Garantien zur
Verfügung gestellt. UNGEACHTET DER ANDEREN BESTIMMUNGEN
DIESER LIZENZVEREINBARUNG WERDEN VON YAMAHA KEINE AUS-
DRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN HINSICHT-
LICH DIESER SOFTWARE ÜBERNOMMEN, EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF STILLSCHWEIGENDE GARANTIEN FÜR ALL-
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POCKETRAK 2G Bedienungsanleitung
GEMEINE GEBRAUCHSTAUGLICHKEIT ODER DIE TAUGLICHKEIT FÜR
EINEN BESTIMMTEN EINSATZZWECK ODER DIE NICHTVERLETZUNG
DER RECHTE DRITTER. BESONDERS, ABER OHNE DAS OBENGE-
NANNTE EINZUSCHRÄNKEN, GARANTIERT YAMAHA NICHT, DASS
DIE SOFTWARE IHRE ANSPRÜCHE ERFÜLLT, DASS DER BETRIEB DER
SOFTWARE OHNE UNTERBRECHUNGEN ODER FEHLERFREI ERFOLGT
ODER DASS FEHLER IN DER SOFTWARE BESEITIGT WERDEN.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
YAMAHA GEHT DIE NACHFOLGEND SPEZIFIZIERTE VERPFLICHTUNG
EIN, DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTER DEN GENANNTEN
BEDINGUNGEN ZU ERLAUBEN. YAMAHA ÜBERNIMMT IHNEN GEGEN-
ÜBER ODER GEGENÜBER DRITTEN IN KEINEM FALL DIE HAFTUNG FÜR
IRGENDWELCHE SCHÄDEN EINSCHLIESSLICH, JEDOCH NICHT
BESCHRÄNKT AUF DIREKT ODER BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN
ODER FOLGESCHÄDEN, AUFWENDUNGEN, ENTGANGENE GEWINNE,
DATENVERLUSTE ODER ANDERE SCHÄDEN, DIE INFOLGE DER VER-
WENDUNG, DES MISSBRAUCHS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER
VERWENDUNG DER SOFTWARE ENTSTEHEN KÖNNEN, SELBST WENN
YAMAHA ODER EIN AUTORISIERTER HANDLER AUF DIE MÖGLICHKEIT
SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WURDE. In keinem Fall
überschreiten Ihre Ansprüche gegen Yamaha aufgrund von Schäden,
Verlusten oder Klageansprüchen (aus Vertrag, Schadensersatz oder
anderen) den Kaufpreis der SOFTWARE.
7. GENERAL
Diese Vereinbarung ist im Einklang mit dem japanischen Recht zu inter-
pretieren und wird von diesem beherrscht, ohne einen Bezug auf jegliche
Prinzipien eines Rechtskonflikts herzustellen. Alle Rechtsstreitigkeiten und
-verfahren sind am Tokyo District Court in Japan durchzuführen. Falls aus
irgendeinem Grund Teile dieser Lizenzvereinbarung von einem zuständi-
gen Gericht für unwirksam erklärt werden sollten, dann sollen die übri-
gen Bestimmungen der Lizenzvereinbarung weiterhin voll wirksam sein.
8. VOLLSTÄNDIGKEIT DER VEREINBARUNG
Diese Lizenzvereinbarung stellt die Gesamtheit der Vereinbarungen in
Bezug auf die SOFTWARE und alle mitgelieferten schriftlichen Unterla-
gen zwischen den Parteien dar und ersetzt alle vorherigen oder gleich-
zeitigen schriftlichen oder mündlichen Übereinkünfte oder Vereinba-
rungen in Bezug auf diese Thematik. Zusätze oder Änderungen dieser
Vereinbarung sind nicht bindend, wenn Sie nicht von einem vollstän-
dig authorisierten Repräsentanten von Yamaha unterzeichnet sind.

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