Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Verpflichtung Des Unternehmers - Bosch BEA Mobil Produktbeschreibung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Verfügbare Sprachen

Verfügbare Sprachen

BEA Mobil
..1.
Wichtige Hinweise
1.

Verpflichtung des Unternehmers

Der Unternehmer hat die Verpflichtung, alle
Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen, Be-
rufskrankheiten, arbeitsbedingten Gesund-
heitsgefahren und Maßnahmen zur men-
schengerechten Gestaltung der Arbeit zu
gewährleisten und durchzuführen. Für den
Bereich Elektrotechnik ist in Deutschland die
Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenos-
senschaft „Elektrische Anlagen und Betriebs-
mittel nach BGV A2" (alt VBG 4) bindend. In al-
len anderen Ländern sind die entsprechenden
nationalen Vorschriften oder Gesetze oder
Anordnungen zu befolgen.
Grundregeln
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur
von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung
und Aufsicht einer Elektrofachkraft den elek-
trotechnischen Regeln entsprechend errichtet,
geändert und instandgehalten werden. Der
Unternehmer hat ferner dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel
den elektrotechnischen Regeln entsprechend
betrieben werden.
Ist bei einer elektrischen Anlage oder einem
elektrischen Betriebsmittel ein Mangel festge-
stellt worden, d. h. entsprechen sie nicht oder
nicht mehr den elektrotechnischen Regeln, so
hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass
der Mangel unverzüglich behoben wird und,
falls bis dahin eine dringende Gefahr besteht,
dafür zu sorgen, dass die elektrische Anlage
oder das elektrische Betriebsmittel im man-
gelhaften Zustand nicht verwendet werden.
Robert Bosch GmbH
Prüfungen (am Beispiel Deutschland):
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebsmit-
tel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand
geprüft werden:
$
Vor der ersten Inbetriebnahme und
nach einer Änderung oder Instandset-
zung vor der Wiederinbetriebnahme
durch eine Elektrofachkraft oder unter
Leitung und Aufsicht einer Elektro-
fachkraft. Die Prüfung vor der ersten
Inbetriebnahme ist nicht erforderlich,
wenn dem Unternehmer vom Herstel-
ler oder Errichter bestätigt wird, dass
die elektrischen Anlagen und Betriebs-
mittel den Bestimmungen der Unfallv
erhütungsvorschrift(en) entsprechend
beschaffen sind.
$
In bestimmten Zeitabständen. Die Fris-
ten sind so zu bemessen, dass entste-
hende Mängel, mit denen gerechnet
werden muss, rechtzeitig festgestellt
werden.
Bei der Prüfung sind die sich hierauf be-
ziehenden elektrotechnischen Regeln zu
beachten.
Auf Verlangen der Berufsgenossenschaft
ist ein Prüfbuch mit bestimmten Eintra-
gungen zu führen.
1 689 979 833 (2006-03-01)
de 5

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis