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suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung Seite 31

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auf der Anwendung basieren und nicht auf der gelinkten Version.
Der „korrespondierende Anwendungs-Code" eines kombinierten Werks bezeichnet den Objekt-Code und/oder Quelltext
der Anwendung, einschließlich aller Daten und Hilfsprogramme, die benötigt werden, um das kombinierte Werk anhand
der Anwendung zu reproduzieren, mit Ausnahme der Systembibliotheken des kombinierten Werks.
1. Ausnahme von Abschnitt 3 der GNU GPL.
Sie dürfen ein betroffenes Werk gemäß Abschnitt 3 und 4 dieser Lizenz übertragen, ohne an Abschnitt 3 der GNU GPL
gebunden zu sein.
2. Übertragung modifizierter Versionen.
Wenn Sie eine Kopie der Bibliothek modifizieren und sich eine Routine („facility") innerhalb dieser Modifikationen auf eine
Funktion oder auf Daten bezieht, die von einer Anwendung bereitgestellt werden, die die Routine nutzt (auf eine andere
Weise als in Gestalt eines Arguments, das beim Aufruf der Routine übergeben wird), dürfen Sie eine Kopie der modifizierten
Version folgendermaßen übertragen:
a) gemäß dieser Lizenz, sofern Sie sich nach Treu und Glauben darum bemühen, sicherzustellen, dass die Routine
weiterhin funktioniert und denjenigen Teil ihres Zweckes, der sinnvoll bleibt, weiterhin ausführt, wenn die Anwendung
die Funktion oder Daten nicht bereitstellt, oder
b) gemäß der GNU GPL, wobei keine der zusätzlichen Genehmigungen dieser Lizenz auf diese Kopie anwendbar ist.
3. Objekt-Code, der Material aus Bibliotheks-Header-Dateien enthält.
Die Objekt-Code-Form einer Anwendung darf Material aus einer Header-Datei enthalten, die Teil der Bibliothek ist.
Sie dürfen derartigen Objekt-Code gemäß Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, vorausgesetzt – sofern das enthaltene
Material nicht auf numerische Parameter, Datenstrukturanordnungen und -zugriffsfunktionen oder kleine Makros,
Inline-Funktionen und Templates (zehn oder weniger Zeilen lang) beschränkt ist –, Sie führen die beiden folgenden
Handlungen aus:
a) Versehen Sie jede Kopie des Objekt-Codes mit einem deutlichen Hinweis, dass die Bibliothek darin verwendet
wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt werden.
b) Legen Sie dem Objekt-Code eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
4. Kombinierte Werke.
Sie dürfen ein kombiniertes Werk unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, die zusammengenommen die Modifikation der
in dem kombinierten Werk enthaltenen Teile der Bibliothek und die Nachkonstruktion („reverse engineering"), um derartige
Modifikationen von Fehlern zu bereinigen, nicht wirksam einschränken, wenn Sie außerdem alle folgenden Handlungen
ausführen:
a) Versehen Sie jede Kopie des kombinierten Werks mit einem deutlichen Hinweis, dass die Bibliothek darin verwendet
wird und dass die Bibliothek und ihre Verwendung durch diese Lizenz abgedeckt werden.
b) Legen Sie dem kombinierten Werk eine Kopie der GNU GPL und dieses Lizenzdokuments bei.
c) Bei einem kombinierten Werk, das bei Ausführung Copyright-Hinweise anzeigt, fügen Sie den Copyright-Hinweis für
die Bibliothek diesen Hinweisen hinzu sowie einen Verweis, der den Benutzer zu den Kopien der GNU GPL und dieses
Lizenzdokuments führt.
d) Führen Sie eine der folgenden Handlungen aus:
0) Übertragen Sie den korrespondierenden Minimalquelltext gemäß den Bedingungen dieser Lizenz und den korrespon-
dierenden Anwendungs-Code in einer Form und gemäß Bedingungen, die dem Benutzer erlauben, die Anwendung mit
einer modifizierten Version der gelinkten Version neu zu kombinieren oder zu linken, um ein modifiziertes korrespon-
dierendes Werk zu erzeugen, und zwar auf eine Weise, wie sie in Abschnitt 6 der GNU GPL spezifiziert ist, um korrespon-
dierenden Quelltext zu übertragen.
1) Verwenden Sie einen geeigneten Shared-Library-Mechanismus zum Linken mit der Bibliothek. Ein geeigneter Mecha-
nismus ist ein Mechanismus, der (a) zur Laufzeit eine Kopie der Bibliothek verwendet, die sich bereits auf dem Computer
des Anwenders befindet, und (b) mit einer modifizierten Version der Bibliothek, die mit der gelinkten Version
schnittstellenkompatibel ist, korrekt arbeiten wird.
e) Stellen Sie Installationsinformationen zur Verfügung – allerdings nur dann, wenn Sie dazu ansonsten gemäß Abschnitt
6 der GNU GPL verpflichtet wären, und nur in dem Maße, in dem derartige Informationen benötigt werden, um eine
modifizierte Version des kombinierten Werks installieren und ausführen zu können, die durch erneutes Kombinieren
oder Linken der Anwendung mit einer modifizierten Version der gelinkten Version erzeugt wurde. (Wenn Sie Option 4d0
anwenden, müssen die Installationsinformationen dem korrespondierenden Minimalquelltext und Anwendungs-Code
beiliegen. Wenn Sie Option 4d1 anwenden, müssen Sie die Installationsinformationen in einer Form zur Verfügung stellen,
die in Abschnitt 6 der GNU GPL für das Übertragen des korrespondierenden Quelltextes spezifiziert wurde).
5. Kombinierte Bibliotheken.
Sie dürfen Routinen aus der Bibliothek, die ein auf der Bibliothek basierendes Werk darstellen, mit anderen Bibliotheks-Routinen,
die keine Anwendungen sind und die nicht von dieser Lizenz abgedeckt werden, in einer einzelnen Bibliothek nebeneinan-
derstellen und eine derartige kombinierte Bibliothek unter Bedingungen Ihrer Wahl übertragen, wenn Sie die beiden folgen-
den Handlungen ausführen:
a) Legen Sie der kombinierten Bibliothek eine Kopie desselben auf der Bibliothek basierenden Werks bei, das von jed-
weden anderen Bibliotheks-Routinen entbündelt wurde und unter den Bedingungen dieser Lizenz übertragen wird.
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