Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung Seite 24

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Anhänge
D E U T S C H L A N D
Die meisten Lizenzen für Software und andere nutzbaren Werke sind so entworfen, dass Ihnen die Freiheit genommen wird,
die Werke mit anderen zu teilen und zu verändern. Im Gegensatz dazu soll die GNU General Public License Ihnen die Freiheit
garantieren, alle Versionen eines Programms zu teilen und zu verändern, um sicherzustellen, dass die Software für alle ihre
Benutzer frei bleibt. Wir, die Free Software Foundation, nutzen die GNU General Public License für den Großteil unserer
Software; sie gilt auch für jedes andere Werk, das auf diese Weise von seinen Urhebern freigegeben wird. Sie können diese
Lizenz auch auf Ihre Programme anwenden. 
Wenn wir von freier Software sprechen, beziehen wir uns auf die Freiheit, nicht auf den Preis. Unsere General Public Licenses
sollen sicherstellen, dass Sie die Freiheit haben, Kopien freier Software zu verbreiten (und dafür etwas zu berechnen, wenn
Sie möchten), dass Sie den Quelltext erhalten oder auf Wunsch bekommen können, dass Sie die Software ändern oder Teile
davon in neuen freien Programmen verwenden können und dass Sie wissen, dass Sie dies alles tun dürfen.
Um Ihre Rechte zu schützen, müssen wir andere daran hindern, Ihnen diese Rechte zu verweigern oder Sie aufzufordern,
auf diese Rechte zu verzichten. Deshalb tragen Sie auch eine bestimmte Verantwortung, wenn Sie Kopien der Software
verbreiten oder diese modifizieren: die Verantwortung, die Freiheit anderer zu respektieren. 
Wenn Sie z. B. Kopien eines solchen Programms verbreiten, sei es kostenlos oder gegen eine Gebühr, müssen Sie den
Empfängern dieselben Freiheiten gewähren, die Sie selbst erhalten haben. Sie müssen sicherstellen, dass auch die Empfänger
den Quelltext erhalten oder bekommen können, und Sie müssen den Empfängern diese Bedingungen übermitteln, damit
sie ihre Rechte kennen.
Entwickler, die die GNU GPL nutzen, schützen Ihre Rechte in zwei Schritten: (1) Sie machen das Urheberrecht auf die Software
geltend und (2) bieten Ihnen diese Lizenz an, die Ihnen das Recht gibt, diese zu kopieren, zu verbreiten und/oder zu verändern. 
Zum Schutz der Entwickler und Urheber stellt die GPL klar, dass für diese freie Software keinerlei Garantie besteht.
Sowohl im Sinne der Benutzer als auch der Urheber verlangt die GPL, dass modifizierte Versionen als geändert gekennzeichnet
werden, damit Probleme mit der modifizierten Software nicht fälschlicherweise mit den Urhebern früherer Versionen in
Verbindung gebracht werden. 
Einige Geräte sind so konzipiert, dass Benutzer modifizierte Versionen der Software nicht installieren oder ausführen können,
wohingegen der Hersteller diese Möglichkeit hat. Dies ist grundlegend unvereinbar mit dem Ziel, die Freiheit der Benutzer
zu schützen, die Software zu modifizieren. Der systematische Missbrauch findet vor allem im Bereich von Produkten für
Privatpersonen statt, also genau dort, wo dies am wenigsten akzeptabel ist. Deshalb haben wir diese Version der GPL
entworfen, um diese Praxis für diese Produkte zu verbieten. Wenn solche Probleme substantiell in anderen Bereichen
auftreten, sind wir bereit, diese Bestimmung in zukünftigen Versionen der GPL auf diese Bereiche auszudehnen, soweit dies
erforderlich ist, um die Freiheit der Benutzer zu schützen. 
Jedes Programm ist permanent durch Softwarepatente bedroht. Staaten sollten nicht zulassen, dass Patente die Entwicklung
und Verwendung von Software für allgemein einsetzbare Computer einschränken, aber in denjenigen Staaten, in denen dies
geschieht, wollen wir die spezielle Gefahr vermeiden, dass Patente dazu verwendet werden, ein freies Programm im Endeffekt
proprietär zu machen. Um dies zu verhindern, stellt die GPL sicher, dass Patente nicht dazu verwendet werden können,
dieses Programm nicht-frei zu machen. Unten finden Sie die genauen Bedingungen und Konditionen für das Kopieren,
Verbreiten und Modifizieren. 
BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN
0. Definitionen.
„Diese Lizenz" bezieht sich auf Version 3 der GNU General Public License. 
„Urheberrecht" bezeichnet auch urheberrechtähnliche Gesetze, die auf andere Arten von Werken Anwendung finden, wie z. B.
auf Fotomasken in der Halbleitertechnologie. 
„Das Programm" bezeichnet jedes urheberrechtlich schützbare Werk, das unter dieser Lizenz lizenziert ist.
Jeder Lizenznehmer wird mit „Sie" angesprochen. „Lizenznehmer" und „Empfänger" können natürliche oder juristische
Personen sein. 
Ein Werk zu „modifizieren" bedeutet, aus dem Werk zu kopieren oder es ganz oder teilweise auf eine Weise umzuarbeiten,
die eine urheberrechtliche Genehmigung erfordert, mit Ausnahme der Anfertigung einer Eins-zu-eins-Kopie.
Das daraus hervorgehende Werk wird als „modifizierte Version" des früheren Werks oder als auf dem früheren Werk
„basierendes" Werk bezeichnet. 
Ein „betroffenes Werk" bezeichnet entweder das unveränderte Programm oder ein auf dem Programm basierendes Werk. 
Ein Werk zu „verbreiten" bezeichnet jedwede Handlung mit dem Werk, für die man, wenn unerlaubt begangen, wegen
Verletzung anwendbaren Urheberrechts direkt oder indirekt zur Verantwortung gezogen würde, ausgenommen die
Ausführung auf einem Computer oder die Modifizierung einer privaten Kopie. Das Verbreiten eines Werks umfasst das
Kopieren, die Weitergabe (mit oder ohne Modifikationen), das öffentliche Zugänglichmachen und in einigen Staaten auch
andere Aktivitäten. 
24

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis