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suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung Seite 29

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D E U T S C H L A N D
Im Sinne dieser Definition schließt „Kontrolle" das Recht ein, Unterlizenzen für ein Patent in einer Weise zu erteilen, die
mit der Anforderungen dieser Lizenz vereinbar ist.
Jeder Kontributor gewährt Ihnen eine nicht-exklusive, weltweite und gebührenfreie Patentlizenz gemäß den wesentlichen
Patentansprüchen des Kontributors, den Inhalt seiner Kontributor-Version zu erzeugen, zu verwenden, zu verkaufen, zum
Verkauf anzubieten, zu importieren und anderweitig auszuführen, zu modifizieren und zu verbreiten.
In den folgenden drei Absätzen ist eine „Patentlizenz" jede ausdrückliche Vereinbarung oder Verpflichtung, wie auch immer
sie bezeichnet wird, ein Patent nicht durchzusetzen (z. B. eine ausdrückliche Erlaubnis, ein Patent zu nutzen, oder eine Zu-
sicherung, bei einer Patentverletzung nicht zu klagen). Jemandem eine solche Patentlizenz zu „erteilen" bedeutet, eine solche
Vereinbarung oder Verpflichtung zu beschließen, ein Patent nicht gegen ihn durchzusetzen.
Wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, das wissentlich auf eine Patentlizenz angewiesen ist, und wenn der korrespon-
dierende Quelltext des Werks nicht für jeden zum Kopieren zur Verfügung gestellt wird – kostenlos, unter den Bedingungen
dieser Lizenz und über einen öffentlich zugänglichen Netzwerk-Server oder andere leicht zugängliche Mittel –, müssen Sie
entweder (1) dafür sorgen, dass der korrespondierende Quelltext auf diese Weise verfügbar gemacht wird oder (2) dafür
sorgen, dass Ihnen selbst die Vorteile der Patentlizenz für dieses spezielle Werk entzogen werden oder (3) in einer mit den
Erfordernissen dieser Lizenz vereinbaren Weise bewirken, dass die Patentlizenz auf nachgeordnete Empfänger ausgedehnt
wird. „Wissentlich angewiesen sein" bedeutet, dass Sie tatsächliches Wissen darüber haben, dass – außer wegen der Patent-
lizenz – Ihre Übertragung des betroffenen Werks in einen Staat oder die Nutzung des betroffenen Werks durch Ihren
Empfänger in einem Staat, eines oder mehrere identifizierbare Patente in diesem Staat verletzen würde, deren Gültigkeit
Ihnen glaubhaft erscheint.
Wenn Sie infolge oder in Verbindung mit einer einzelnen Transaktion oder Vereinbarung ein betroffenes Werk übertragen
oder durch Vermittlung einer Übertragung verbreiten und einigen Empfängern des betroffenen Werks eine Patentlizenz
gewähren, die ihnen das Nutzen, Verbreiten, Modifizieren oder Übertragen einer speziellen Kopie des betroffenen Werks
gestattet, wird die von Ihnen gewährte Patentlizenz automatisch auf alle Empfänger des betroffenen Werks und darauf
basierender Werke ausgedehnt.
Eine Patentlizenz ist „diskriminierend", wenn sie in ihrem Geltungsbereich die speziell unter dieser Lizenz gewährten Rechte
ausschließt, wenn sie die Ausübung dieser Rechte verbietet oder wenn sie die Nichtausübung einer oder mehrerer dieser
Rechte zur Bedingung hat. Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht übertragen, wenn Sie Partei eines Vertrages mit einer
Drittpartei sind, die im Bereich der Softwareverbreitung tätig ist, gemäß dem Sie dieser Drittpartei Zahlungen leisten, die
sich nach dem Umfang Ihrer Tätigkeit des Übertragens des Werkes richtet, und gemäß dem die Drittpartei eine diskrimi-
nierende Patentlizenz all denjenigen gewährt, die das betroffene Werk von Ihnen erhielten, und zwar (a) in Verbindung mit
von Ihnen übertragenen Kopien des betroffenen Werks (oder Kopien dieser Kopien) oder (b) hauptsächlich für und in
Verbindung mit spezifischen Produkten oder Zusammenstellungen, die das betroffene Werk enthalten, es sei denn, Sie sind
in diesen Vertrag vor dem 28. März 2007 eingetreten oder die Patentlizenz wurde vor diesem Datum erteilt.
Nichts in dieser Lizenz darf so ausgelegt werden, dass eine stillschweigende Lizenz oder andere Abwehr gegen Rechtsver-
letzungen ausgeschlossen oder beschränkt wird, die Ihnen ansonsten gemäß anwendbarem Patentrecht zustünde.
12. Keine Preisgabe der Freiheit Dritter.
Wenn Ihnen Bedingungen auferlegt werden (sei es durch Gerichtsbeschluss, Vergleich oder anderweitig), die den Be-
dingungen dieser Lizenz widersprechen, so befreien Sie diese Umstände nicht von den Bedingungen dieser Lizenz. Wenn es
Ihnen nicht möglich ist, ein betroffenes Werk unter gleichzeitiger Beachtung der Bedingungen in dieser Lizenz und Ihrer
anderweitigen Verpflichtungen zu übertragen, dürfen Sie infolgedessen das Programm überhaupt nicht übertragen. Wenn
Sie z. B. Bedingungen akzeptieren, die Sie dazu verpflichten, von denjenigen, an die Sie das Programm übertragen haben,
eine Gebühr für die weitere Übertragung einzufordern, dann besteht der einzige Weg, sowohl jene Bedingungen als auch
diese Lizenz zu befolgen darin, ganz auf die Übertragung des Programms zu verzichten.
13. Verwendung mit der GNU Affero General Public License.
Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Lizenz ist es Ihnen gestattet, ein betroffenes Werk mit einem Werk, das unter
Version 3 der GNU Affero General Public License steht, zu einem einzelnen, kombinierten Werk zu verbinden (linken) oder
zu kombinieren und das Ergebnis zu übertragen. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten weiterhin für den Teil, der das
betroffene Werk darstellt, aber die speziellen Anforderungen der GNU Affero General Public License, Abschnitt 13, die die
Interaktion über ein Netzwerk betreffen, gelten für die Kombination als solche.
14. Überarbeitete Versionen dieser Lizenz.
Die Free Software Foundation kann von Zeit zu Zeit überarbeitete und/oder neue Versionen der GNU General Public License
veröffentlichen. Solche neuen Versionen werden vom Grundprinzip her der gegenwärtigen entsprechen, können aber im
Detail abweichen, um neuen Problemen und Anforderungen gerecht zu werden.
Jede Version hat eine eindeutige Versionsnummer. Wenn in einem Programm angegeben wird, dass es der GNU General
Public License in einer bestimmten Versionsnummer „oder einer späteren Version" („or any later version") unterliegt, haben
Sie die Wahl, entweder die Bedingungen der genannten Version zu befolgen oder diejenigen jeder beliebigen späteren
Version, die von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
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