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suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung Seite 27

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e) Sie übertragen den Objekt-Code mittels Peer-to-Peer-Übertragung – vorausgesetzt, Sie informieren andere Peers
darüber, wo der Objekt-Code und der korrespondierende Quelltext des Werks unter den Bedingungen von Absatz 6d
öffentlich und kostenfrei angeboten werden.
Ein abtrennbarer Teil des Objektcodes, dessen Quelltext von dem korrespondierenden Quelltext als Systembibliothek
ausgeschlossen ist, muss nicht in die Übertragung des Werks als Objekt-Code einbezogen werden.
Ein „Benutzerprodukt" ist entweder (1) ein „Verbraucherprodukt", d.h. ein materieller persönlicher Besitz, der normaler-
weise für den persönlichen oder familiären Gebrauch oder im Haushalt eingesetzt wird, oder (2) alles, was für den Einbau
in eine Wohnung entworfen oder verkauft wird. Bei der Entscheidung, ob es sich bei einem Produkt um ein Verbraucher-
produkt handelt, sollte im Zweifelsfall für ein Verbraucherprodukt entschieden werden. Wenn ein spezieller Benutzer ein
spezielles Produkt erhält, bezeichnet „normalerweise eingesetzt" eine typische oder weitverbreitete Verwendung dieser
Produktklasse, unabhängig vom Status des speziellen Benutzers oder der Art und Weise, wie der spezielle Benutzer das
spezielle Produkt tatsächlich einsetzt oder wie er es einzusetzen plant oder wie erwartet wird, dass er es einsetzt.
Ein Produkt gilt als Verbraucherprodukt unabhängig davon, ob das Produkt wesentliche kommerzielle, industrielle oder
nicht-verbraucherbezogene Verwendungszwecke hat, es sei denn, solche Zwecke stellen die einzige signifikante Verwen-
dungsart des Produkts dar.
Mit „Installationsinformationen" für ein Benutzerprodukt sind alle Methoden, Verfahren, Berechtigungsschlüssel oder
andere Informationen gemeint, die erforderlich sind, um modifizierte Versionen eines betroffenen Werks, die aus einer
modifizierten Version seines korrespondierenden Quelltextes hervorgegangen sind, auf diesem Benutzerprodukt zu
installieren und auszuführen. Die Informationen müssen ausreichen, um sicherzustellen, dass die weitere Funktions-
fähigkeit des modifizierten Objekt-Codes auf keinen Fall verhindert oder gestört wird aus dem einzigen Grunde, weil
Modifikationen vorgenommen wurden.
Wenn Sie Objekt-Code gemäß diesem Abschnitt innerhalb oder zusammen mit oder speziell für die Verwendung inner-
halb eines Benutzerprodukts übertragen und die Übertragung als Teil einer Transaktion stattfindet, bei der das Recht auf
den Besitz und die Verwendung des Benutzerprodukts dauerhaft oder für einen festen Zeitraum auf den Empfänger über-
geht (unabhängig davon, wie diese Transaktion charakterisiert ist), müssen dem gemäß diesem Abschnitt übertragenen
korrespondierenden Quelltext die Installationsinformationen beiliegen.
Diese Anforderung gilt jedoch nicht, wenn weder Sie noch eine Drittpartei die Möglichkeit behält, modifizierten Objekt-
Code auf dem Benutzerprodukt zu installieren (z. B., wenn das Werk in einem ROM installiert wurde).
Die Anforderung, Installationsinformationen zur Verfügung zu stellen, schließt nicht die Anforderung mit ein, weiterhin
Kundendienst, Garantie oder Updates für ein Werk, das vom Empfänger modifiziert oder installiert wurde, oder für das
Benutzerprodukt, in dem das Werk modifiziert oder installiert wurde, bereitzustellen. Der Zugriff auf ein Netzwerk kann
verweigert werden, wenn die Modifikation selbst die Funktion des Netzwerks grundlegend nachteilig beeinflusst oder die
Regeln und Protokolle für die Kommunikation über das Netzwerk verletzt.
Der in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt übertragene korrespondierende Quelltext und die bereitgestellten Instal-
lationsinformationen müssen in einem öffentlich dokumentierten Format vorliegen (für das eine Implementierung in
Form von Quelltext öffentlich zugänglich ist) und dürfen keine speziellen Passwörter oder Schlüssel zum Entpacken, Lesen
oder Kopieren erfordern.
7. Zusätzliche Bedingungen.
„Zusätzliche Genehmigungen" sind Bedingungen, die die Bedingungen dieser Lizenz ergänzen, indem sie Ausnahmen von
einer oder mehreren Auflagen zulassen. Zusätzliche Genehmigungen, die für das gesamte Programm gelten, werden so
behandelt, als wären sie in dieser Lizenz enthalten, soweit dies nach geltendem Recht zulässig ist. Wenn zusätzliche Ge-
nehmigungen nur für einen Teil des Programms gelten, darf dieser Teil separat unter diesen Genehmigungen verwendet
werden; das gesamte Programm jedoch unterliegt weiterhin dieser Lizenz ohne Beachtung der zusätzlichen Genehmigungen.
Wenn Sie eine Kopie eines betroffenen Werks übertragen, dürfen Sie nach eigenem Ermessen jegliche zusätzliche Ge-
nehmigungen von dieser Kopie oder jedwedem Teil davon entfernen. (Zusätzliche Genehmigungen dürfen so verfasst sein,
dass sie in bestimmten Fällen, wenn Sie das Werk modifizieren, entfernt werden müssen.) Sie dürfen Material, das Sie einem
betroffenen Werk hinzufügen und für das Sie das Urheberrecht besitzen oder in entsprechender Form gewähren dürfen, mit
zusätzlichen Genehmigungen ausstatten.
Ungeachtet aller anderen Bestimmungen dieser Lizenz dürfen Sie für Material, das Sie einem betroffenen Werk hinzufügen
(sofern Sie durch die Urheberrechtsinhaber dieses Materials autorisiert sind), die Bedingungen dieser Lizenz um Folgendes
ergänzen:
a) Gewährleistungsausschluss oder Haftungsbeschränkung abweichend von den Bedingungen der Abschnitte 15 und
16 dieser Lizenz oder
b) die Anforderung, spezifizierte angemessene rechtliche Hinweise oder Urheberhinweise in diesem Material oder in den
angemessenen rechtlichen Hinweisen, die von den sie enthaltenen Werken angezeigt werden, zu erhalten, oder
c) das Verbot, den Ursprung dieses Materials falsch darzustellen, oder die Anforderung, dass modifizierte Versionen
dieses Materials in angemessener Weise als von der Originalversion abweichend gekennzeichnet werden, oder
d) die Begrenzung der Verwendung der Namen der Lizenzgeber oder Urheber des Materials zu Werbezwecken oder
D E U T S C H L A N D
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