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Gnu Lesser General Public License; Gnu Geringere Allgemeine Öffentliche Lizenz - suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung

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Anhänge
D E U T S C H L A N D
Wenn das Programm keine Versionsnummer der GNU General Public License angibt, können Sie eine beliebige Version
wählen, die jemals von der Free Software Foundation veröffentlicht wurde.
Wenn das Programm festlegt, dass ein Bevollmächtigter entscheiden kann, welche zukünftigen Versionen der GNU
General Public License verwendet werden dürfen, berechtigt Sie die öffentliche Erklärung dieses Bevollmächtigten, eine
Version zu akzeptieren, dauerhaft dazu, diese Version für das Programm zu wählen.
Spätere Lizenzversionen können Ihnen zusätzliche oder andere Berechtigungen einräumen. Es werden jedoch keinem
Urheber oder Urheberrechtsinhaber zusätzliche Verpflichtungen auferlegt, wenn Sie sich dafür entscheiden, einer späteren
Version zu verwenden.
15. Gewährleistungsausschluss.
ES BESTEHT KEINERLEI GEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAMM, SOWEIT DIES NACH GELTENDEM RECHT ZULÄSSIG IST.
SOFERN NICHT ANDERWEITIG SCHRIFTLICH BESTÄTIGT, STELLEN DIE URHEBERRECHTSINHABER UND/ODER DRITTE DAS
PROGRAMM SO ZUR VERFÜGUNG, „ WIE ES IST", OHNE IRGENDEINE GEWÄHRLEISTUNG, WEDER AUSDRÜCKLICH NOCH
STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH – ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF – DIE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG
VON MARKTGÄNGIGKEIT ODER DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS GESAMTE RISIKO HINSICHTLICH
QUALITÄT UND LEISTUNGSFÄHIGKEIT DES PROGRAMMS LIEGT BEI IHNEN. SOLLTE SICH DAS PROGRAMM ALS FEHLERHAFT
ERWEISEN, ÜBERNEHMEN SIE DIE KOSTEN FÜR ALLE NOTWENDIGEN WARTUNGS- ODER REPARATURLEISTUNGEN ODER
KORREKTUREN.
16. Haftungsbeschränkung.
IN KEINEM FALL – ES SEI DENN, DIES IST GESETZLICH VORGESCHRIEBEN ODER WURDE SCHRIFTLICH VEREINBART –IST
IRGENDEIN URHEBERRECHTSINHABER ODER IRGENDEINE ANDERE PARTEI, DIE DAS PROGRAMM WIE OBEN ERLAUBT
MODIFIZIERT UND/ODER ÜBERTRÄGT, IHNEN GEGENÜBER FÜR SCHÄDEN HAFTBAR, EINSCHLIESSLICH JEGLICHER ALL-
GEMEINER ODER KONKRETER SCHÄDEN, NEBENSCHÄDEN ODER FOLGESCHÄDEN, DIE AUS DER VERWENDUNG DES
PROGRAMMS ODER DER UNMÖGLICHKEIT DER VERWENDUNG DES PROGRAMMS RESULTIEREN (EINSCHLIESSLICH, ABER
NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUSTE, FEHLERHAFTE VERARBEITUNG VON DATEN, VERLUSTE, DIE IHNEN ODER DRITTEN
ENTSTEHEN, ODER DAS UNVERMÖGEN DES PROGRAMMS, MIT ANDEREN PROGRAMMEN ZUSAMMENZUARBEITEN),
SELBST WENN DER URHEBERRECHTSINHABER ODER DIE ANDERE PARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN
HINGEWIESEN WURDE.
17. Auslegung der Abschnitte 15 und 16.
Sollten der o.a. Gewährleistungsausschluss und die o.a. Haftungsbeschränkung aufgrund ihrer Bedingungen gemäß
lokalem Recht unwirksam sein, müssen Bewertungsgerichte dasjenige lokale Recht anwenden, das einer absoluten
Aufhebung jeglicher zivilen Haftung in Zusammenhang mit dem Programm am nächsten kommt, es sei denn, dem
Programm lag eine entgeltliche Garantieerklärung oder Haftungsübernahme bei.
ENDE DER BEDINGUNGEN UND KONDITIONEN

GNU Lesser General Public License

Version 3, 29. Juni 2007
Urheberrecht © 2007 Free Software Foundation, Inc. <http://fsf.org/>
Es ist gestattet, unveränderte Kopien dieses Lizenzdokuments anzufertigen und zu verteilen. Änderungen dieses
Lizenzdokuments sind jedoch nicht gestattet. Diese Version der GNU Lesser General Public License enthält die
Bedingungen und Konditionen der Version 3 der GNU General Public License, ergänzt durch die unten aufgeführten
zusätzlichen Genehmigungen.
0. Zusätzliche Definitionen.
In diesem Dokument bezieht sich „diese Lizenz" auf Version 3 der GNU Lesser General Public License und die „GNU GPL" auf
Version 3 der GNU General Public License.
„Die Bibliothek" bezieht sich auf ein betroffenes Werk, das dieser Lizenz unterliegt, mit Ausnahme von Anwendungen oder
kombinierten Werken im Sinne der untenstehenden Definitionen.
Eine „Anwendung" ist irgendein Werk, das eine von der Bibliothek bereitgestellte Schnittstelle nutzt, ansonsten aber nicht auf
der Bibliothek basiert. Die Definition einer abgeleiteten Klasse einer von der Bibliothek definierten Klasse gilt als eine Art der
Verwendung einer von der Bibliothek bereitgestellten Schnittstelle.
Ein „kombiniertes Werk" ist ein Werk, das durch das Kombinieren oder Linken einer Anwendung mit der Bibliothek erzeugt
wurde. Die spezifische Version der Bibliothek, mit der das kombinierte Werk erzeugt wurde, wird auch als „gelinkte Version"
bezeichnet.
Der „korrespondierende Minimalquelltext" eines kombinierten Werks bezeichnet den korrespondierenden Quelltext des
kombinierten Werks, ausgenommen den Quelltext von Teilen des kombinierten Werks, die, einzeln betrachtet,
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