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suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung Seite 25

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D E U T S C H L A N D
Ein Werk zu „übertragen", bezeichnet jede Art von Verbreitung, die es anderen Parteien ermöglicht, das Werk zu kopieren
oder Kopien zu erhalten. Die reine Interaktion mit einem Benutzer über ein Computernetzwerk ohne Übergabe einer
Kopie, gilt nicht als Übertragung. 
Eine interaktive Benutzerschnittstelle zeigt „angemessene rechtliche Hinweise" in dem Umfang an, dass sie eine
zweckdienliche und deutlich sichtbare Funktion bereitstellt, die (1) einen angemessenen Copyright-Vermerk zeigt
und (2) dem Benutzer mitteilt, dass keine Garantie für das Werk besteht (außer in dem Umfang, in dem Garantien
gewährt werden), dass Lizenznehmer das Werk unter dieser Lizenz übertragen dürfen und wie man eine Kopie dieser
Lizenz einsehen kann. Wenn die Schnittstelle eine Liste von Benutzerkommandos oder Optionen anzeigt, wie z. B. ein
Menü, erfüllt ein deutlich sichtbarer Punkt in der Liste dieses Kriterium. 
1. Quelltext. 
Der „Quelltext" eines Werkes bezeichnet diejenige Form des Werkes, die für Bearbeitungen vorzugsweise verwendet wird.
„Objekt-Code" bezeichnet jede Nicht-Quelltext-Form eines Werks. 
Eine „Standardschnittstelle" bezeichnet eine Schnittstelle, die entweder ein offizieller Standard eines anerkannten
Standardisierungsgremiums ist oder – im Falle von Schnittstellen, die für eine spezielle Programmiersprache spezifiziert
wurden – eine Schnittstelle, die unter Entwicklern, die in dieser Sprache arbeiten, weithin gebräuchlich ist.
Die „Systembibliotheken" eines ausführbaren Werks enthalten alles – ausgenommen das Werk als Ganzes –, was (a)
normalerweise zum Lieferumfang einer Hauptkomponente gehört, aber selbst nicht die Hauptkomponente ist und (b)
ausschließlich dazu dient, das Werk zusammen mit der Hauptkomponente verwenden zu können oder eine Standard-
schnittstelle zu implementieren, für die eine Implementierung als Quelltext öffentlich erhältlich ist. Eine „Hauptkomponente"
bezeichnet in diesem Zusammenhang eine größere wesentliche Komponente (Betriebssystemkern, Fenstersystem usw.)
des spezifischen Betriebssystems (falls vorhanden), auf dem das ausführbare Werk läuft, oder des Compilers, der zur
Erstellung des Werks verwendet wurde, oder des für die Ausführung verwendeten Objekt-Code-Interpreters.
Der „korrespondierende Quelltext" eines Werks in Form von Objekt-Code bezeichnet den vollständigen Quelltext, der
benötigt wird, um das Werk zu erzeugen, zu installieren, um (im Falle eines ausführbaren Werks)  den Objekt-Code
auszuführen und um das Werk zu modifizieren, einschließlich der Skripte zur Steuerung dieser Aktivitäten. Er schließt
jedoch nicht die Systembibliotheken des Werks, allgemein einsetzbare Werkzeuge oder allgemein erhältliche freie
Programme mit ein, die in unmodifizierter Form verwendet werden, um die o.a. Tätigkeiten durchzuführen, die aber
nicht Teil des Werks sind. Der korrespondierende Quelltext enthält zum Beispiel die zum Programmquelltext des Werks
gehörenden Schnittstellendefinitionsdateien, sowie die Quelltexte von gemeinsam genutzten Bibliotheken und dynamisch
eingebundenen Unterprogrammen, auf die das Werk konstruktionsbedingt angewiesen ist, z. B. durch komplexe
Datenkommunikation oder Ablaufsteuerung zwischen diesen Unterprogrammen und andere Teile des Werks. 
Der korrespondierende Quelltext braucht nichts zu enthalten, das die Benutzer automatisch aus anderen Teilen des
korrespondierenden Quelltextes regenerieren können.  
Der korrespondierende Quelltext eines Werks in Quelltextform ist das Werk selbst. 
2. Grundlegende Genehmigungen. 
Alle unter dieser Lizenz gewährten Rechte werden für die Dauer des Urheberrechts an dem Programm gewährt und sind
unwiderruflich, solange die festgelegten Bedingungen erfüllt sind. Diese Lizenz bekräftigt ausdrücklich Ihr uneingeschränktes
Recht, das unmodifizierte Programm auszuführen. Die beim Ausführen eines betroffenen Werks erzeugten Ausgabedaten
fallen nur dann unter diese Lizenz, wenn sie – in Anbetracht ihres Inhalts – ein betroffenes Werk darstellen. Diese Lizenz
erkennt Ihr im Urheberrecht vorgesehenes Recht auf angemessene Benutzung – oder seine Entsprechung – an. 
Sie dürfen betroffene Werke, die Sie nicht übertragen, uneingeschränkt erzeugen, ausführen und verbreiten, solange Ihre
Lizenz ansonsten in Kraft bleibt. Sie dürfen betroffene Werke an Dritte übertragen mit dem alleinigen Zweck, Modifikationen
ausschließlich für Sie durchzuführen oder Ihnen Einrichtungen zur Verfügung zu stellen, um diese Werke auszuführen,
vorausgesetzt, Sie erfüllen alle Bedingungen dieser Lizenz für das Übertragen von Material, dessen Urheberrecht nicht
bei Ihnen liegt. Diejenigen, die auf diese Weise betroffene Werke für Sie anfertigen oder ausführen, müssen dies
ausschließlich in Ihrem Namen tun, unter Ihrer Anleitung und Kontrolle und unter Bedingungen, die ihnen verbieten,
außerhalb ihrer Beziehung mit Ihnen weitere Kopien Ihres urheberrechtlich geschützten Materials anzufertigen. 
Die Übertragung ist in jedem Fall ausschließlich unter den unten aufgeführten Bedingungen erlaubt. Eine Unterlizenzierung
ist nicht gestattet, ist aber wegen Abschnitt 10 unnötig. 
3. 3.
Schutz von Benutzerrechten vor Umgehungsverbotsgesetzen. 
Kein betroffenes Werk gilt als Teil eines wirksamen technischen Mechanismus nach einem anwendbaren Gesetz, das die
Verpflichtungen nach Artikel 11 des am 20. Dezember 1996 verabschiedeten WIPO-Urheberrechtsvertrags oder nach
ähnlichen Gesetzen, die die Umgehung solcher Mechanismen verbieten oder einschränken, erfüllt. 
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