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suprema EasySecure FaceLite Installations Anleitung Seite 28

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e) die Ablehnung der Gewährung von Rechten gemäß dem Markenrecht zur Verwendung gewisser Handelsnamen,
Warenzeichen oder Dienstleistungsmarken oder
f) das Erfordernis der Freistellung der Lizenzgeber und Urheber dieses Materials durch jeden, der das Material (oder
modifiziert Versionen davon) überträgt, mit vertraglichen Prämissen der Verantwortung gegenüber dem Empfänger
für jegliche Verantwortung, die diese vertraglichen Prämissen diesen Lizenzgebern und Urhebern direkt auferlegen.
Alle anderen einschränkenden zusätzlichen Bedingungen gelten als „zusätzliche Einschränkungen" im Sinne von Abschnitt
10 betrachtet. Wenn das Programm, wie Sie sie erhalten haben, oder ein Teil davon, einen Hinweis, dass es dieser Lizenz
unterliegt, sowie eine Bedingung enthält, die eine zusätzliche Einschränkung darstellt, dürfen Sie diese Bedingung entfernen.
Wenn ein Lizenzdokument eine zusätzliche Einschränkung enthält, aber die Relizenzierung oder Übertragung unter dieser
Lizenz erlaubt, dürfen Sie dem betroffenen Werk Material hinzufügen, das den Bedingungen jenes Lizenzdokuments unter-
liegt, unter der Voraussetzung, dass die zusätzlichen Einschränkungen bei einer derartigen Relizenzierung oder Übertragung
verfallen. Wenn Sie einem betroffenen Werk in Übereinstimmung mit diesem Abschnitt Bedingungen hinzufügen, müssen
Sie in den entsprechenden Quelltextdateien eine Aufstellung der zusätzlichen Bedingungen, die auf diese Dateien Anwendung
finden, oder einen Hinweis einfügen, wo die anwendbaren Bedingungen zu finden sind.
Zusätzliche Bedingungen, seien es Genehmigungen oder Einschränkungen, dürfen in Form einer separaten schriftlichen
Lizenz oder in Form von Ausnahmen festgelegt werden; die obigen Anforderungen gelten in jedem Fall.
8. Kündigung.
Sie dürfen ein betroffenes Werk nicht verbreiten oder modifizieren, sofern dies nicht durch diese Lizenz gestattet ist. Jeder
anderweitige Versuch der Verbreitung oder Modifizierung ist nichtig und beendet automatisch Ihre Rechte unter dieser Lizenz
(einschließlich aller Patentlizenzen gemäß dem dritten Absatz von Abschnitt 11).
Wenn Sie jedoch alle Verletzungen dieser Lizenz beenden, wird Ihre Lizenz von einem speziellen Urheberrechtsinhaber wieder-
hergestellt, und zwar (a) vorübergehend, sofern und solange der Urheberrechtsinhaber Ihre Lizenz nicht ausdrücklich und
endgültig kündigt, und (b) dauerhaft, wenn es der Urheberrechtsinhaber versäumt, Sie über die Verletzung mit angemessenen
Mitteln innerhalb von 60 Tagen ab deren Beendigung zu informieren.
Darüber hinaus wird Ihre Lizenz von einem speziellen Urheberrechtsinhaber dauerhaft wiederhergestellt, wenn der Urheber-
rechtsinhaber Sie mit angemessenen Mitteln über die Verletzung informiert, wenn dies das erste Mal ist, dass Sie der Urheber-
rechtsinhaber über die Verletzung dieser Lizenz (für jedes Werk) informiert und wenn Sie die Verletzung innerhalb von 30
Tagen nach Erhalt der Benachrichtigung beheben.
Die Beendigung Ihrer Rechte gemäß diesem Abschnitt beendet nicht die Lizenzen von Parteien, die von Ihnen Kopien oder
Rechte unter dieser Lizenz erhalten haben. Wenn Ihre Rechte beendet und nicht dauerhaft wiederhergestellt wurden, sind
Sie nicht berechtigt, neue Lizenzen für dasselbe Material gemäß Abschnitt 10 zu erhalten.
9. Annahme der Lizenz keine Voraussetzung für den Besitz von Kopien
Sie sind nicht verpflichtet, diese Lizenz anzunehmen, um eine Kopie des Programms zu erhalten oder auszuführen.
Die nebenbei stattfindende Verbreitung eines betroffenen Werks, die sich ausschließlich als Folge der Verwendung einer Peer-to-
Peer-Übertragung ergibt, um eine Kopie entgegennehmen zu können, erfordert ebenfalls keine Annahme dieser Lizenz.
Jedoch gibt ihnen nichts außer dieser Lizenz die Erlaubnis, betroffene Werke zu verbreiten oder zu modifizieren. Diese
Handlungen verletzen das Urheberrecht, wenn Sie diese Lizenz nicht annehmen. Wenn Sie also ein betroffenes Werk modifi-
zieren oder verbreiten, erklären Sie Ihr Einverständnis mit dieser Lizenz, die Ihnen diese Handlungen erlaubt.
10. Automatische Lizenzierung nachgeordneter Empfänger.
Jedes Mal, wenn Sie ein betroffenes Werk übertragen, erhält der Empfänger von den ursprünglichen Lizenzgebern automatisch
die Lizenz, das Werk auszuführen, zu modifizieren und zu verbreiten – in Übereinstimmung mit dieser Lizenz. Sie sind nicht dafür
verantwortlich, die Einhaltung dieser Lizenz durch Dritte durchzusetzen.
Eine „Organisations-Transaktion" ist entweder eine Transaktion, bei der die Kontrolle über eine Organisation oder das im
Wesentlichen gesamte Kapital einer solchen, übertragen wird, oder die Aufteilung einer Organisation in mehrere oder die
Fusion mehrerer Organisationen zu einer. Wenn die Verbreitung eines betroffenen Werks durch eine Organisations-Transaktion
erfolgt, erhält jeder an der Transaktion Beteiligte, der eine Kopie des Werks erhält, zugleich jedwede Lizenz an dem Werk, die
der Interessenvorgänger des Beteiligten hatte oder nach dem vorigen Absatz gewähren könnte, sowie das Recht auf den Besitz
des korrespondierenden Quelltextes des Werks vom Interessenvorgänger, wenn dieser über ihn verfügt oder mit vertret-
barem Aufwand beschaffen kann.
Sie dürfen keine zusätzlichen Einschränkungen bezüglich der Ausübung der unter dieser Lizenz gewährten oder zugesicherten
Rechte auferlegen. Zum Beispiel dürfen Sie keine Lizenzgebühr oder sonstige Gebühr für die Ausübung der unter dieser Lizenz
gewährten Rechte verlangen, und Sie dürfen keine Rechtsstreitigkeit einleiten (einschließlich Gegenforderungen oder Gegen-
ansprüchen in einem Gerichtsverfahren), in der Sie unterstellen, dass ein Patentanspruch durch Erzeugung, Verwendung,
Verkauf, Verkaufsangebot oder Import des Programms oder irgendeines Teils davon verletzt wurde.
11. Patente.
Ein „Kontributor" ist ein Urheberrechtsinhaber, der die Nutzung des Programms oder eines auf dem Programm basierenden
Werks unter dieser Lizenz erlaubt. Das auf diese Weise lizenzierte Werk wird als „Kontributor-Version" des Kontributors
bezeichnet. Die „wesentlichen Patentansprüche" eines Kontributors sind alle Patentansprüche, die der Kontributor besitzt oder
kontrolliert, unabhängig davon, ob sie bereits erworben oder nachfolgend erworben werden, die in irgendeiner Weise des
gemäß dieser Lizenz erlaubten Erzeugens, Verwendens oder Verkaufens seiner Kontributor-Version verletzt würden. Dies
schließt keine Ansprüche ein, die erst als Folge einer weiteren Modifizierung seiner Kontributor-Version verletzt würden.
D E U T S C H L A N D
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