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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
1.1
Instruktionspflicht, betriebsfremde Personen, Kinder
Tod, Verletzungen, Beschädigungen durch unsachgemäße Tätigkeit
Unsachgemäße Tätigkeiten von nicht berechtigten Personen
1.2
Maßnahmen vor der Inbetriebnahme durch den Anlagenbetreiber
HARGASSNER Heiztechnik der Zukunft
Kapitel II: Sicherheitsbestimmungen
• Sicherheitshinweise an der Anlage und in der Bedienungsanleitung beachten
• Vor Inbetriebnahme Bedienungsanleitung lesen
• Arbeiten an der Anlage nur durch qualifiziertes und erfahrenes Personal
• Anlagenführungsverantwortung festlegen
• Betriebsfremde, nicht berechtigte oder nicht geschulte Personen von der Anlage
und dem Lagerraum fernhalten
• Keine Weitergabe der Zutrittcodes für die Steuerung
• Gesetzlich zulässiges Mindestalter des Personals beachten
• Verbotsschild am Heizraum und beim Lagerraum positionieren
•
Arbeiten an elektrischen Ausrüstungen der Anlage dürfen nur von einer Elektro-
fachkraft und gemäß den elektrotechnischen Regeln vorgenommen werden.
An hydraulischen Einrichtungen darf nur Personal mit speziellen Kenntnissen
und Erfahrungen im Heizungs- und Rohrleitungsbau arbeiten.
• Die behördlichen Vorschriften zum Betreiben von Anlagen und die
Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten
• Kontrollen vor Erst-Inbetriebnahme durchführen
Siehe „Kontrollen vor Inbetriebnahme" auf Seite 12.
• Kontrollen vor Inbetriebnahme durchführen
Siehe „Überprüfungen vor dem Einschalten" auf Seite 13.
A 4952 Weng OÖ Tel.: +43/7723/5274-0 Fax: +43/7723/5274-5 office@hargassner.at
Sicherheitsbestimmungen
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