Erstinbetriebnahme, Inspektion, Wartung
Sprachumstellung an der Regelung
Hinweis
Bei Erstinbetriebnahme erscheinen die Begriffe in
deutsch (Auslieferungszustand)
Uhrzeit und Datum einstellen (falls erforderlich)
Bei Erstinbetriebnahme oder nach längerer Stillstand-
zeit müssen Uhrzeit und Datum neu eingestellt wer-
den.
Erweitertes-Menü
1.
å
2. „Einstellungen"
3. „Uhrzeit/Datum"
4. Aktuelle Uhrzeit und Datum einstellen.
Heizungsanlage füllen
Füllwasser
Dieser Wärmeerzeuger stellt Anforderungen an das
Heizungswasser gemäß Informationsblatt Nr. 8 des
BDH und ZVSHK „Vermeidung von Betriebsstörungen
und Schäden durch Steinbildung in Warmwasserhei-
zungsanlagen".
Zulässige Gesamthärte des Füll- und Ergänzungswassers
Gesamt-Wärmeleistung Spezifisches Anlagenvolumen
kW
50
≤
50 bis
200
>
≤
32
< 20 l/kW
3
3,0 mol/m
(16,8 °dH)
≤
2,0 mol/m
3
(11,2 °dH)
≤
Erweitertes-Menü
1.
å
2. „Einstellungen"
3. „Sprache"
Sprache
Deutsch
Cesky
Dansk
English
Wählen mit
Abb.29
4. Gewünschte Sprache auswählen.
Hinweis zur automatischen Prüfung des Abgas-
temperatursensors
Sobald Uhrzeit und Datum eingestellt sind, prüft die
Regelung selbsttätig die Funktion des Abgastempera-
tursensors.
Im Display erscheint: „Prüfung Abgastemperatur-
sensor" und „Aktiv".
Falls der Abgastemperatursensor nicht korrekt positio-
niert ist, wird die Inbetriebnahme abgebrochen und die
Störungsmeldung A3 angezeigt (siehe Seite 88).
!
Achtung
Ungeeignetes Füllwasser fördert Ablagerungen
und Korrosionsbildung und kann zu Schäden
am Gerät führen.
Heizungsanlage vor dem Füllen gründlich spü-
■
len.
■
Ausschließlich Wasser mit Trinkwasserqualität
einfüllen.
■
Dem Füllwasser kann ein speziell für Hei-
zungsanlagen geeignetes Frostschutzmittel
beigefügt werden. Die Eignung ist durch den
Hersteller des Frostschutzmittels nachzuwei-
sen.
■
Füll- und Ergänzungswasser mit einer Was-
serhärte über den folgenden Werten muss
enthärtet werden z. B. mit einer Kleinenthär-
tungsanlage für Heizwasser.
20 l/kW bis < 50 l/kW
≥
3
2,0 mol/m
(11,2 °dH)
≤
1,5 mol/m
3
(8,4 °dH)
≤
DE
ç
CZ
DK
GB
50 l/kW
≥
3
< 0,02 mol/m
(0,11 °dH)
< 0,02 mol/m
3
(0,11 °dH)