Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Bestimmungsgemäße Verwendung Und Einsatzbereich; Zur Bestimmungsgemäßen Verwendung Gehören - GEDA 500Z Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnstangenaufzug
Vorschau ausblenden Andere Handbücher für 500Z:
Inhaltsverzeichnis

Werbung

Zahnstangenaufzug
3 Bestimmungsgemäße Verwendung und
Einsatzbereich
Die Maschine ist ein Bauaufzug, der vorübergehend errichtet wird und der
ausschließlich zur Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten bestimmt ist. Eine
andere darüber hinausgehende Benutzung, wie z. B. zum Personentransport (außer
zu Montage- und Wartungszwecken), gilt als nicht bestimmungsgemäß. Für hieraus
resultierende Schäden haftet der Hersteller/Lieferer nicht. Das Risiko trägt allein
der Anwender.
BGV D7 zu beachten.
• Der GEDA- Aufzug darf sowohl als Montageaufzug zum Aufbau von Gerüsten als auch zur
Beförderung von Gütern bei Bauarbeiten eingesetzt werden.
• Bei Einsatz als Bauaufzug sind unbedingt eine oder mehrere Etageneinrichtungen erforderlich. Der
Aufzug darf als Baugüteraufzug erst nach Montage der Etageneinrichtungen in Betrieb genommen
werden!
• Der Aufzug darf ohne Etageneinrichtung nur für die Gerüstmontage eingesetzt werden.
3.1
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
− die Einhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Montage-, Betriebs- und Instandhaltungs-
bedingungen (Montage- und Betriebsanleitung).
− die Berücksichtigung von voraussehbarem Fehlverhalten anderer Personen.
− daß nationale Vorschriften beachtet werden.
Folgen bei nicht bestimmungsgemäßem Einsatz des Gerätes
− Gefahren für Leib und Leben des Benutzers oder Dritter.
− Beschädigung der Maschine und anderer Sachwerte.
Anforderungen an das Montagepersonal
Die Maschine darf nur von befähigten Personen montiert, bedient und instandgehalten werden, die
aufgrund ihrer Ausbildung oder Kenntnisse und praktischen Erfahrung die Gewähr für eine
sachgerechte Handhabung bieten und über die Gefahren unterrichtet sind. Diese Personen müssen vom
Unternehmer zum Montieren, Demontieren und Instandhalten bestimmt sein.
Bedienungspersonal
Die Maschine darf nur von den Personen bedient werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder
Kenntnisse und praktischen Erfahrung die Gewähr für eine sachgerechte Handhabung bieten. Diese
Personen müssen
• vom Unternehmer zum Bedienen bestimmt sein.
• entsprechend eingewiesen und über die Gefahren unterrichtet sein.
• mit der Montage- und Betriebsanleitung vertraut sein.
• nationale Regeln beachten
Montage- und Betriebsanleitung
Beim Betrieb ist außer der Betriebssicherheitsverordnung auch die
Seite 8 von 50
BL 054 D Ausgabe 04.03

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis