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Bestimmungsgemäße Verwendung - GEDA 500z Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnstangenaufzug
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Zahnstangenaufzug
1.6
Bestimmungsgemäße Verwendung
Der Zahnstangenaufzug GEDA 500 Z ist ein Bauaufzug, der
vorübergehend errichtet wird und
• der ausschließlich zum Aufbau von Gerüsten als auch mit
Zusatzausrüstung (Etagensicherungstüren) zur Beförderung von
Gütern bei Bauarbeiten bestimmt ist.
• erst nach Montage der Etagensicherungstüren an jedem Übertritt
zum Gebäude bzw. Gerüst in Betrieb genommen werden darf.
• nur bis zu einer Windgeschwindigkeit von 72 km/h (20 m/sec. ≈
Windstärke 7-8 nach Beaufort-Skala) betrieben werden darf.
bei höheren Windgeschwindigkeiten ist die Bühne am Boden zu
parken und außer Betrieb zu nehmen.
• der im Betrieb nur außerhalb des abgesperrten und
gekennzeichneten Gefahrenbereiches mit der Bodensteuerung und /
oder oberhalb der 2 m- Sicherheitshöhe von der Etagensteuerung
aus bedient werden darf.
Die Angaben im Kapitel 4.3.4, „Technische Daten" sind zu beachten
und einzuhalten.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht
bestimmungsgemäß.
Für hieraus resultierende Schäden haftet allein der
Benutzer/Betreiber der Maschine. Dies gilt ebenfalls für eigenmächtige
Veränderungen an der Maschine.
Zur bestimmungsgemäßen Verwendung gehören
die Einhaltung der vom Hersteller vorgesehenen Montage-, Betriebs-
und Instandhaltungsbedingungen (Montage- und Betriebsanleitung).
die Berücksichtigung von voraussehbarem Fehlverhalten anderer
Personen.
dass die entsprechenden nationalen Vorschriften beachtet werden.
Der GEDA 500 Z ist für den temporären Einsatz auf Baustellen
geeignet. Für andere Einsatzorte bzw. –zwecke ist die schriftliche
Zustimmung des Herstellers erforderlich.
Montage- und Betriebsanleitung
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BL054 DE Ausgabe 08.2015

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