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Abladen Des Aufzuges; Aufbau; Sicherheitshinweise - GEDA 500Z Montage- Und Betriebsanleitung

Zahnstangenaufzug
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Zahnstangenaufzug
• Netzzuleitung vor dem Bewegen des Anhängers ausstecken.
• Anhänger an Zugfahrzeug ankuppeln und sichern.
8.3

Abladen des Aufzuges

• Anhänger an die vorgesehene Aufbaustelle rangieren und nach Aufbauschema (siehe Kap. Aufbau)
ausrichten.
• Am Boden unter das Fußteil unterhalb des Grundmastes lastverteilende Unterlagen (siehe Fig. 17
Pos. 5) legen.
• Elektrischen Anschluß an der Lastbühne einrichten.
• Hauptschalter auf Stellung EIN drehen.
• Handsteuerung am Schaltkasten des Kabeltopfes einstecken und auf Stellung I (Handsteuerung)
stellen.
• Der Schlüsselschalter an der Montagesteuerung (in der Bühne) muß nach links (Stellung Betrieb)
gedreht sein.
• Taste AUF vorsichtig drücken, das Fußteil mit Grundmast bewegen sich nach unten, bis das
Fußteil den Boden berührt.
• Transportbühne vom Anhänger lösen, indem die Augenschraube (siehe Fig. 17 Pos. 2) losgedreht
und weggeschwenkt wird. Die Verriegelung (6) öffnen.
• Taste AUF vorsichtig tippen. Die Lastbühne hebt vom Anhänger ab, und der Einachsanhänger
kann nun weggefahren werden.
9

Aufbau

Der Aufzug muß nach der Montage- und Betriebsanleitung unter Leitung einer
vom Unternehmer bestimmten, befähigten Person aufgebaut werden!
Montagepersonal
Der Aufzug GEDA 500 Z darf nur von befähigten Personen montiert, demontiert und instandgehalten
werden, die aufgrund ihrer Ausbildung oder Kenntnisse und praktischen Erfahrung die Gewähr für
eine sachgerechte Handhabung bieten und über die Gefahren unterrichtet sind. Diese Personen müssen
vom Unternehmer zum Montieren, Demontieren und Instandhalten bestimmt sein.

Sicherheitshinweise

9.1
• An der Einsatzstelle mit der Arbeitsumgebung, z. B. Hindernissen im Arbeits- und
Verkehrsbereich, Bodentragfähigkeit und notwendige Absicherung der Baustelle zum öffentlichen
Verkehrsbereich vertraut machen.
• Gefahrenbereich der Maschine absperren.
Es ist dafür zu sorgen, daß an der unteren Ladestelle der Gefahrenbereich mit Ausnahme des
-
Zugangs zum Lastaufnahmemittel abgesperrt ist.
• Unter der Lastbühne dürfen sich keine Personen aufhalten.
• Die Windgeschwindigkeit während des Aufbaues darf 45 km/h nicht überschreiten
(=Windstärke 5-6).
• Die nationalen Unfallverhütungsvorschriften der Arbeitsschutzbehörden
BGV C22)
und alle geltenden Gesetze und Richtlinien einhalten.
• An Ladestellen ab 2,0 m Absturzhöhe müssen Absturzsicherungen vorhanden sein, die ein
Abstürzen von Personen verhindern.
• Tragfähigkeit des Aufzuges beachten.
Montage- und Betriebsanleitung
Seite 23 von 50
(z. B. VBG 14, BGV D7,
BL 054 D Ausgabe 04.03

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