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Dichtheitsprüfung; Absicherungsgrenzen; Zulässige Brennstoffe - Buderus plus SB615 Anleitung

Logano brennwertkessel für gasgebläsefeuerung
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Inhaltsverzeichnis

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Allgemeines
Bei Installation und Betrieb sind außerdem zu
beachten:
– Die örtlichen Baubestimmungen über die Aufstellbe-
dingungen.
– Die örtlichen Baubestimmungen über die Zu- und
Ablufteinrichtungen sowie des Schornsteinanschlus-
ses.
– Die Bestimmungen für den elektrischen Anschluss
an die Stromversorgung.
– Die technischen Regeln des Gasversorgungsunter-
nehmens über den Anschluss des Gasbrenners an
das örtliche Gasnetz.
– Die Vorschriften und Normen über die sicherheits-
technische Ausrüstung der Wasser-Heizungsanlage.
– Die Installationsanweisung für Ersteller von Hei-
zungsanlagen.
– In Belgien sind zusätzlich folgende Normen
NBN D 30-003, NBN D 51-004 und Addenda zu be-
achten.
– In den Niederlanden sind für die Erstellung und den
Betrieb der Anlage die Regeln der Technik sowie die
bauaufsichtlichen und gesetzlichen Bestimmungen
(z. B. NEN 1078 (GAVO), NEN 3028 und NEN 1010)
zu beachten.
– In Österreich sind bei der Installation die örtlichen
Bauvorschriften sowie die ÖVGW-Richtlinie G1 bzw.
G2 (ÖVGW-TR Gas bzw. Flüssiggas) einzuhalten.
Die Anforderungen gemäß der Ländervereinbarung
Art. 15a B-VG hinsichtlich Emissionen und Wir-
kungsgrad werden erfüllt.
– Für die Schweiz gilt abweichend:
Die Einhaltung der maximal zulässigen Grenzwerte
der LRV bezüglich CO und NOx sind durch Messun-
gen am Aufstellort zu überprüfen. Die Heizkessel
wurden nach der Wegleitung für Feuerpolizeivor-
schriften der VKF geprüft. Bei der Installation sind die
Richtlinien für den Bau und den Betrieb von Gasfeu-
erungen G3 d/f, die Gasleitsätze G1 des SVGW so-
wie die kantonalen Feuerpolizeivorschriften zu
beachten.
Die in der Tabelle „Technische Daten" angegebenen
Leistungen sind Nennleistungen.
Im praktischen Betrieb werden diese Werte im Hin-
blick auf die Einhaltung der LRV-Vorschriften inner-
halb des angegebenen Leistungsbereiches teilweise
unterschritten.
Änderungen aufgrund technischer Verbesserungen vorbehalten!
Montage- und Wartungsanweisung Logano plus SB615 • Ausgabe 05/2004
1.2.1 Dichtheitsprüfung
! Eine Dichtheitsprüfung muss durchgeführt werden.
Der Prüfdruck richtet sich nach dem in der Heizungs-
anlage herrschenden Druck und beträgt das 1,3-fa-
che dieses Druckes, mindestens jedoch 1 bar.

1.2.2 Absicherungsgrenzen

Absicherungsgrenzen
Maximale Vorlauftemperatur:
Zulässiger Gesamtüberdruck:
Maximale Zeitkonstante beim:
Sicherheitstemperaturbegrenzer:
Temperaturregler:
Tab. 1
Absicherungsgrenzen
1
für Deutschland. Grundsätzlich gelten die jeweiligen landesspezi-
fischen Normen und Richtlinien.
1.2.3 Zulässige Brennstoffe
Logano plus SB615:
Erdgas E, LL, Flüssiggas nach DVGW-Arbeitsblatt
G260.
Beachten Sie die Angaben des Brennerlieferanten.
Buderus Heiztechnik GmbH • http://www.heiztechnik.buderus.de
1
1
120 °C
145 – 185 kW 4 bar
240 – 310 kW 5 bar
400 – 640 kW 5,5 bar
40 s
40 s
5

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