Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Gewährleistungsbedingungen; 1. Gewährleistungszeit Für Dammann-Geräte - DAMMANN Land-Cruiser Original Bedienungsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

C. Gewährleistungsbedingungen
Stand 23. Januar 2012
C. 1. Gewährleistungszeit für DAMMANN-Geräte
Für Mängel der Lieferung leisten wir unter Ausschluss weiterer Ansprüche wie folgt:
1. Alle diejenigen Teile sind unentgeltlich nach unserer Wahl nachzubessern oder mangelfrei zu
ersetzen, die sich in Folge eines vor dem Gefahrübergang liegenden Umstands, insbesondere
wegen fehlerhafter Bauart, fehlerhaften Materials oder mangelhafter Ausführung, als unbrauchbar
oder in ihrer Brauchbarkeit nicht unerheblich beeinträchtigen herausstellen. Die Feststellung
solcher Mängel ist uns unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Ersetzte Teile werden unser Eigentum
2. Die Gewährleistung endet mit Ablauf von 12 Monaten nach Ablieferung des Liefergegenstandes an
den Besteller.
3. Auf Rahmen und Gestänge gewährt Fa. Herbert Dammann GmbH eine Gewährleistung von 24
Monaten nach Ablieferung des Liefergegenstandes an den Besteller.
4. Bei Gebrauchtgeräten beträgt die Gewährleistung 6 Monate ab Lieferdatum an den Besteller
5. Es wird keine Gewähr übernommen für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden
sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, unsachgemäßer Umgang durch falsche
Bedienung und Pflege des Gerätes gemäß Gebrauchsanleitung und Einweisung, Nichteinhaltung
von Kundendienstterminen an Fahrzeug und Gerät (kostenpflichtig), fehlerhafte Montage
oder Inbetriebsetzung durch den Besteller oder Dritte, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder
nachlässige Behandlung, übermäßige Beanspruchung, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel
oder Austauschwerkstoffe oder unsachgemäße Lagerung (frostfreie Lagerung), soweit diese nicht
auf unser Verschulden zurückzuführen sind.
6. Es wird keine Gewähr übernommen bei Nichtbeachtung von Sicherheitshinweisen, Überschreitung
der zulässigen Lastwerte.
7. Es wird keine Gewähr übernommen für die Verarbeitung von nicht zulässigen Mitteln oder deren
Mischungen.
8. Zur Vornahme aller uns notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat
uns der Besteller nach Verständigung mit uns die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben,
sonst sind wir von der Mängelhaftung befreit. Nur in dringenden Fällen der Gefährdung der
Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverhältnismäßig großer Schäden, wobei wir sofort zu
verständigen sind, hat der Besteller das Recht, den Mangel selbst oder durch Dritte beseitigen zu
lassen und von uns Ersatz der notwendigen Kosten zu verlangen.
9. Falls der Besteller oder ein Dritter unsachgemäß und ohne unsere vorherige Zustimmung
Änderungen( an Konstruktion, Leitungen, elektrischer Steuerung) oder Instandsetzungsarbeiten
am Liefergegenstand vornimmt, wird unsere Haftung für die daraus entstehenden Folgen
aufgehoben.
10. Zu den unter die Gewährleistung fallenden Reparaturarbeiten gehören auch Prüf-, Mess- und
Einstellarbeiten (nach den Arbeitszeitrichtwerten des Herstellers), wenn sie im Zusammenhang
mit der Behebung eines Gewährleistungsschadens erforderlich sind, nicht aber vom Hersteller
vorgeschriebene oder empfohlene Wartungs-, Inspektions-, Reinigungs- oder Pflegearbeiten.
Die Gewährleistung umfasst nicht die Übernahme von Kosten für mittelbare oder unmittelbare
Folgeschäden (z. B. Abschleppkosten, Abstellgebühren, Frachtkosten, Entsorgungskosten,
Entschädigung für entgangene Nutzung, Folgeschäden an nicht gewährleisteten Bauteilen).
11. Es wird kein Ersatz von Material- und Lohnkosten geleistet für Verschleißteile wie:
» Pumpenmembrane
Erstellt im: Mai 2020
®
Gewährleistungsbedingungen
Seite 93

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Verwandte Produkte für DAMMANN Land-Cruiser

Inhaltsverzeichnis