Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Wartungsarbeiten; Sicherheitshinweise; Wartungstabelle - REHM BOOSTER.PRO 230 Betriebsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

5

Wartungsarbeiten

5.1

Sicherheitshinweise

Warnung!
Reparatur- und Wartungsarbeiten dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die
durch REHM ausgebildet wurden. Wenden Sie sich an Ihren REHM-Händler.
Verwenden Sie beim Austausch von Teilen nur Original REHM-Ersatzteile.
Werden Wartungs- oder Reparaturarbeiten an diesem Gerät durch Personen ausge-
führt, die nicht von REHM ausgebildet und zu diesen Arbeiten autorisiert sind, so er-
lischt gegenüber REHM der Garantie- und Haftungsanspruch.
Vor Beginn der Reinigungsarbeiten muss das Schweißgerät ausgeschaltet und vom
Netz getrennt sein!
Vor Wartungsarbeiten muss die Schweißanlage ausgeschaltet und vom Netz getrennt
und gegen unbeabsichtigtes Wiedereinschalten gesichert werden.
Versorgungsleitungen müssen abgesperrt und drucklos geschaltet werden.
Die Schweißanlage und deren Komponenten sind nach den Angaben der Betriebs- und War-
tungsanleitungen zu warten.
Unzureichende oder unsachgemäße Wartung oder Instandhaltung kann zu Betriebsstörungen
führen. Eine regelmäßige Instandhaltung der Anlage ist deshalb unerlässlich. An der Anlage
dürfen keine baulichen Veränderungen oder Ergänzungen vorgenommen werden.
5.2

Wartungstabelle

Die Wartungsintervalle sind eine Empfehlung der Firma REHM bei normalen
Standardanforderungen (z.B. Einschichtbetrieb, Einsatz in sauberer und trockener Umge-
bung). Die exakten Intervalle werden von Ihrem Sicherheitsbeauftragten festgelegt.
Tätigkeit
Reinigung des Geräteinneren
Funktionstest der Sicherheitseinrichtungen durch Bedienper-
sonal
Sichtkontrolle der Anlage, speziell der Brennerschläuche/
Schweißstromkabel
Funktion des Fehlerstrom-Schutzschalters prüfen
Anschlussleitungen und Brennerschläuche durch Fachperso-
nal prüfen lassen; Prüfung im dafür vorgesehenen Prüfbuch
protokollieren.
Prüfung je nach Landesrecht auch
häufiger durchführen.
Gesamte Schweißanlage durch Fachpersonal prüfen lassen;
Prüfung im dafür vorgesehenen Prüfbuch protokollieren.
Prüfung je nach Landesrecht auch häufiger durchführen.
Intervall
je nach Einsatzbedingungen
12
täglich
täglich
Täglich
(bei fliegenden Bauten)
ansonsten monatlich
halbjährlich
jährlich

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis