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Gefahren Durch Unzureichende Verbrennungsluft - Leda DELTA Aufstell- Und Bedienungsanleitung

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Sicherheitshinweise
empfohlen, die Feuertür grundsätzlich nicht zu öffnen, bevor der Brennstoff bis zur Glutbildung herunter-
gebrannt ist. Ist der Heizeinsatz mit keramischen Heizgaszügen eingebaut, sollte vor dem Nachlegen die
Anheizklappe im Heizgaszug geöffnet werden.

1.4 Gefahren durch unzureichende Verbrennungsluft

Der Feuerstätte muss immer ausreichend Verbrennungsluft zuströmen können!
Beziehen Feuerstätten ihre Verbrennungsluft aus dem Wohnraum bzw. aus dem Gebäude, muss in
jedem Fall ständig ausreichend Luft in diese Räume nachströmen können. Lüftungsanlagen oder weitere
Feuerstätten dürfen die Luftversorgung dabei nicht stören oder beeinträchtigen.
Während des Betriebes darf die vorgesehene Verbrennungsluftöffnung nicht geschlossen, gedrosselt,
verengt, verdeckt oder zugestellt werden (z.B. Umluftgitter, Umluftbögen usw.).
Luftabsaugende Anlage können die Verbrennungsluftversorgung stören!
Luftabsaugende Anlagen (z.B. Lüftungsanlage, Dunstabzugshaube, Abluft-Wäschetrockner, zentrale
Staubsaugeranlagen), die zusammen mit der Feuerstätte im selben Raum oder Raumluftverbund betrieben
werden, können die Verbrennungsluftversorgung und die Abgasabführung empfi ndlich stören.
Für einen trotzdem sicheren Betrieb der Feuerstätte empfehlen wir unsere allgemein bauaufsichtlich
zugelassene Sicherheitseinrichtung LEDA-Unterdruck-Controller LUC. Dieses Gerät überwacht ständig die
vorhandenen Druckverhältnisse und würde bei Bedarf die Lüftungsanlage abschalten, bevor gefährlich viel
Abgas in den Wohnraum austreten könnte.
Werden im Gebäude entsprechende Veränderungen geplant und vorgenommen, können die Bedingungen
für einen sicheren und vorgesehen Betrieb der bestehenden Feuerstätte erheblich gestört werden. Die
notwendigen Voraussetzungen für einen zulässigen und problemlosen Betrieb müssen daher bei nachträg-
lichen Veränderungen durch einen entsprechenden Fachmann erneut geprüft werden.
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