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Luftkühlung; Abschirmung; Zugehöriger Strahlenschutzbehälter - VEGA SOLITRAC 31 Betriebsanleitung

Radiometrischer sensor zur kontinuierlichen füllstand- und trennschichtmessung
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Inhaltsverzeichnis

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Abschirmung

Umgangsgenehmigung
Allgemeine Hinweise zum
Strahlenschutz
SOLITRAC 31 • Vierleiter 4 ... 20 mA/HART
Passiver Sonnenschutz
Direkte Sonneneinstrahlung erhöht die Temperatur am Sensor um
20 °K. Die beste Möglichkeit zum Schutz gegen die Auswirkungen
direkter Sonneneinstrahlung ist ein geeignetes Dach, um den Sensor
zu beschatten.
Falls dies nicht oder nur mit hohem Aufwand möglich ist, können Sie
den passiven Sonnenschutz verwenden. Der passive Sonnenschutz
besteht aus einer Gehäuse-Sonnenschutzhaube und einem Sonnen-
schutzschlauch und kann die Sensortemperatur um 10 °K reduzieren.
Luftkühlung
Bei Umgebungstemperaturen bis zu +80 °C können Sie eine Luftküh-
lung verwenden. Die Kühlluft wird mit Wirbelstromkühlern erzeugt.
Prüfen Sie, ob Sie ausreichend Druckluft zur Verfügung haben. Wei-
tere Informationen finden Sie in der Zusatzanleitung der Luftkühlung.
Die Luftkühlung kann nicht nachgerüstet werden.
Wasserkühlung
Bei Umgebungstemperaturen bis zu +100 °C können Sie eine Was-
serkühlung verwenden. Prüfen Sie, ob Sie ausreichend gekühltes
Wasser zur Verfügung haben. Weitere Informationen finden Sie in der
Zusatzanleitung der Wasserkühlung. Die Wasserkühlung kann nicht
nachgerüstet werden.
Die Abschirmung für PROTRAC-Detektoren ist ein mechanisches
Schutzschild, um die Einflüsse von Fremdstrahlung auf den Sensor
zu verringern. Das ist z. B. der Fall bei externen Strahlungsquellen,
Hintergrundstrahlung oder anderen radiometrischen Messsystemen.
3.6
Zugehöriger Strahlenschutzbehälter
Für den Betrieb einer radiometrischen Messung ist ein strahlendes
Isotop in einem geeigneten Strahlenschutzbehälter erforderlich.
Der Umgang mit radioaktiven Stoffen ist gesetzlich geregelt. Maßgeb-
lich für den Betrieb sind die Strahlenschutzvorschriften des Landes,
in dem die Anlage betrieben wird.
In der Bundesrepublik Deutschland gilt z. B. die aktuelle Strahlen-
schutzverordnung (StrlSchV) auf Grundlage des Atomschutzgesetzes
(AtG).
Für die Messung mit radiometrischen Verfahren sind vor allem folgen-
de Punkte wichtig:
Für den Betrieb einer Anlage unter Verwendung von Gammastrahlung
ist eine Umgangsgenehmigung erforderlich. Diese Genehmigung
wird von der jeweiligen Regierungsstelle bzw. der jeweils zuständi-
gen Behörde (in Deutschland z. B. Landesämter für Umweltschutz,
Gewerbeaufsichtsämter etc.) ausgestellt.
Weitere Hinweise finden Sie in der Betriebsanleitung des Strahlen-
schutzbehälters.
Beim Umgang mit radioaktiven Präparaten ist jede unnötige Strah-
lenbelastung zu vermeiden. Eine unvermeidbare Strahlenbelastung
3 Produktbeschreibung
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