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Verschrottung Der Maschine; Bezugsvorschriften; 1.5 Auspacken - Wirbel C 143 L 22 Handbuch

Einscheibenmaschinen
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also solchen mit Gasen, Dämp-
fen, entflammbaren und explosi-
ven Flüssigkeiten und Stäuben
verboten.
1.3 VERSCHROTTUNG
DER MASCHINE
Zum Schutz der Umwelt gehen
Sie gemäß der geltenden örtli-
chen Vorschrift vor.
Wenn die Maschine nicht mehr
zu benutzen oder irreparabel be-
schädigt ist, entsorgen Sie die
Einzelteile in Mülltrennung.
Die Elektrogeräte dürfen nicht
wie
einfacher
sorgt werden, sondern müssen
getrennt entsorgt werden, wie
durch Vorschrift zur Entsorgung
von Elektromüll (Gesetzesdekret
151 vom 25.07.05 - 2002/96/EG -
2003/108/EG) vorgesehen.
Die elektrischen Gerä-
te sind durch ein Sym-
bol
das eine Mülltonne mit
durchgestrichenen Rä-
dern darstellt. Das Sym-
bol gibt an, dass das
Gerät ach dem 13. Au-
gust 2005 auf den Markt
gekommen ist und dass
es
werden muss.
Hausmüll
gekennzeichnet,
getrennt
entsorgt
Die unangemessene oder wider-
rechtliche Entsorgung der Gerä-
te oder deren zweckentfremdet
Gebrauch können durch die ent-
haltenen Stoffe oder Materialien
Schäden an Personen und Umwelt
verursachen. Die Entsorgung von
Elektromüll, die nicht den geltenden
Vorschrift entsprechend erfolgt, ist
Gegenstand von verwaltungs- und
strafrechtlichen Sanktionen.
1.4 BEZUGSVOR-
Die Maschine wurde in Über-
einstimmung mit der geltenden
ent-
Maschinenrichtlinie und in Über-
einstimmung mit der „EG"-Kon-
formitätserklärung, die mit der
Maschine geliefert wird, gebaut.

1.5 AUSPACKEN

Wenn die Maschine ausgepackt
wurde, wie auf den Anleitungen
auf dem Verpackungsmaterial
angegeben, kontrollieren Sie Un-
versehrtheit der Maschine und
aller ihrer mitgelieferten Bauteile.
Wenn offensichtliche Schäden
festgestellt werden, wenden Sie
sich innerhalb von 3 Tagen nach
Erhalt an den zuständigen Ver-
tragshändler und an das Trans-
portunternehmen.
DE - 5
SCHRIFTEN

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