SICHERHEITSMASSNAHMEN
Nachfolgende Tabellen zeigen die rechnerische Ermittlung der zutreffenden Zone und welche Sicherheitsmaßnahmen in
dieser Zone zu ergreifen sind.
Zone
Grenzwert
ohne
Risiko-
manage-
ment
Damit die Optionen des zusätzlichen Risikomanagements anwendbar sind, muss die Anlage folgende Eigenschaften erfüllen:
•
der Aufstellungsort der Kälteanlage entspricht der Klasse II nach DIN EN 378-1 5.3. *
•
nur Lötverbindungen sind zulässig (Ausnahme: Direktverbindung zwischen Kältemittelleitung und Main HBC-Controller bzw. Außeneinheit) – maschinell hergestellte
Lötadapter werden empfohlen.
•
Leitungen müssen gegen versehentliche Beschädigung geschützt sein.
•
die Türen des betroffenen Personenaufenthaltsbereiches dürfen nicht luftdicht schließen (es ist ein kleiner Spalt unter oder über der Tür notwendig).
•
Maßnahmen zur Abschwächung von herabsinkendem Kältemittel müssen ggf. vorgesehen werden. **
Zone
Grenzwert
1
QLMV = 0,063 kg/m³
1
RCL = 0,061 kg/m³
2
QLAV = 0,15 kg/m³
3
Legende:
m
= Gesamtfüllmenge (Vorfüllmenge + Nachfüllmenge)
max
A
= Raumfläche (max. 250 m²)
h
= Installationshöhe (Deckenmontage = 2,2 m; Wandmontage = 1,8 m; Bodenmontage = 0,6 m)
0
H
= Raumhöhe (max. 2,2 m)
LFL
= Entflammbarkeit R32 (0,307 kg/m³)
QLMV = quantity limit with minimum ventilation
RCL
= refrigerant concentration limit
QLAV
= quantity limit with additional ventilation
VORSICHT!
Bei der Installation von kältemittelführenden Bauteilen unter 1,8 m muss zusätzlich eine mechanische
Umwälzvorrichtung zur Vermeidung von Stagnation (Ansammlung von Kältemittel) vorgesehen werden.
Die Vorrichtung muss dauerhaft in Betrieb sein oder durch einen Kältemitteldetektor (gem. DIN EN 378-3,
Kapitel 9) eingeschaltet werden. Der minimale Luftdurchsatz beträgt 240 m³/h und die Luftgeschwindig-
keit muss zwischen 0,86 und 7,08 m/s (abhängig von Einbauhöhe und Ausblaswinkel) betragen.
►Dies gilt nur für Sicherheitszonen 1, 2 und 3.
Fußnoten: siehe nächste Seite
92 / Planungshandbuch City Multi HVRF
Bestimmung der Sicherheitszone und Festlegung der erforderlichen Maßnahmen
ohne Risikomanagement
Rechnerische Ermittlung
Füllmenge ≤ 1,8 kg oder
m
= 2,5 × LFL
× h
× A
5/4
1/2
max
0
•
max. 11,97 kg
mit Risikomanagement
Rechnerische Ermittlung
m
< A × H × QLMV
max
• max. 31,92 kg (bei zwei Inneneinheiten)
• max. 34,65 kg (bei drei oder mehr Inneneinheiten)
m
< A × H × RCL
max
• max. 31,92 kg (bei zwei Inneneinheiten)
• max. 34,65 kg (bei drei oder mehr Inneneinheiten)
m
< A × H × QLAV
max
• max. 31,92 kg (bei zwei Inneneinheiten)
• max. 47,88 kg (bei drei Inneneinheiten)
• max. 63,84 kg (bei vier oder mehr Inneneinheiten)
m
≥ A × H × QLAV
max
• max. 31,92 kg (bei zwei Inneneinheiten)
• max. 47,88 kg (bei drei Inneneinheiten)
• max. 63,84 kg (bei vier oder mehr Inneneinheiten)
Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen
Keine Sicherheitsmaßnahmen erforderlich
Erforderliche Sicherheitsmaßnahmen
Keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen erforderlich
Keine weiteren Sicherheitsmaßnahmen erforderlich
Achtung: Dieser Grenzwert gilt für die Installation
von kältemittelführenden Bauteilen im untersten
Kellergeschoss.
Mindestens eine Sicherheitsmaßnahme gem. Kapitel 8 ist
erforderlich.
Bei Installationen im tiefsten Untergeschoss sind
mindestens zwei Sicherheitsmaßnahmen gem. Kapitel 8
erforderlich.
Mindestens zwei Sicherheitsmaßnahmen gem. Kapitel 8
sind erforderlich.
Installationen im tiefsten Untergeschoss sind nicht
zulässig.