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Wiederverwerten und
Entsorgen
WARNUNG
!
Brand- und Explosionsgefahr
Bei einem beschädigten oder defekten Akku kann
die Sicherheitselektronik ausfallen. Die
Restspannung kann einen Kurzschluss auslösen.
Der Akku kann sich selbst entzünden und
explodieren.
Äußerlich beschädigten Akku sofort außer
Betrieb nehmen und niemals aufladen.
Deformiert sich ein Akku oder beginnt zu
rauchen, Abstand halten, die
Stromversorgung an der Steckdose
unterbrechen und sofort die Feuerwehr
benachrichtigen.
Niemals beschädigten Akku mit Wasser
löschen oder in Kontakt kommen lassen.
Defekte Akkus sind Gefahrgut. Defekten Akku
schnellstmöglich fachgerecht entsorgen.
Bis zur Entsorgung trocken lagern. Niemals
brennbare Stoffe in der Umgebung lagern.
Niemals Akku öffnen oder reparieren.
VORSICHT
!
Verätzungsgefahr von Haut und Augen
Aus einem beschädigten oder defekten Akku
können Flüssigkeiten und Dämpfe austreten.
Diese können die Atemwege reizen und zu
Verbrennungen führen.
Niemals in Kontakt mit austretenden
Flüssigkeiten kommen.
Bei Augenkontakt oder Beschwerden, sofort
einen Arzt aufsuchen.
Bei Kontakt, die Haut sofort mit Wasser
abspülen.
Raum gut lüften.
MY20H01 - 11_1.0_06.05.2019
Wiederverwerten und Entsorgen
VORSICHT
!
Gefahr für die Umwelt
In der Gabel, dem Hinterbau-Dämpfer und der
hydraulischen Bremsanlage befinden sich giftige
und umweltschädliche Schmierstoffe und Öle.
Gelangen diese in die Kanalisation oder das
Grundwasser, werden diese vergiftet.
Schmierstoffe und Öle umweltgerecht und den
gesetzlichen Vorschriften entsprechend
entsorgen.
Dieses Gerät ist entsprechend der
europäischen Richtlinie 2012/19/EU
über Elektro- und Elektronik-Altgeräte
(waste electrical and electronic equipment
- WEEE) und der Richtlinie für
Altakkumulatoren (Richtlinie 2006/66/EG)
gekennzeichnetgekennzeichnet. Die Richtlinie
gibt den Rahmen für eine EU-weit gültige
Rücknahme und Verwertung der Altgeräte vor.
Als Verbraucher sind Sie gesetzlich zur Rückgabe
aller gebrauchten Batterien und Akkus
verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll
ist untersagt! Die ZEG Zweirad-Einkaufs-
Genossenschaft e. G. ist gemäß § 9
Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, gebrauchte
und alte Batterien kostenlos zurückzunehmen.
Sie erfüllen damit die gesetzlichen
Verpflichtungen und leisten Ihren Beitrag zum
Umweltschutz!
Das Pedelec, der Akku, der Motor, der Bildschirm
und das Ladegerät sind Wertstoffe. Sie müssen
entsprechend den geltenden gesetzlichen
Vorschriften getrennt vom Hausmüll entsorgt und
einer Verwertung zugeführt werden. Durch
getrenntes Sammeln und Recycling werden die
Rohstoffreserven geschont und es ist
sichergestellt, dass beim Recycling des Produkts
und/oder der Akkus alle Bestimmungen zum
Schutz von Gesundheit und Umwelt eingehalten
werden.
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