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Garantie-Urkunde - Gigaset S850HX Bedienungsanleitung

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Garantie-Urkunde

Dem Verbraucher (Kunden) wird unbeschadet seiner Mängelansprüche gegenüber dem Verkäufer eine
Haltbarkeitsgarantie zu den nachstehenden Bedingungen eingeräumt:
Neugeräte und deren Komponenten, die aufgrund von Fabrikations- und/oder Materialfehlern innerhalb
von 24 Monaten ab Kauf einen Defekt aufweisen, werden von Gigaset Communications nach eigener
Wahl gegen ein dem Stand der Technik entsprechendes Gerät kostenlos ausgetauscht oder repariert. Für
Verschleißteile (z. B. Akkus, Tastaturen, Gehäuse) gilt diese Haltbarkeitsgarantie für sechs Monate ab Kauf.
Diese Garantie gilt nicht, soweit der Defekt der Geräte auf unsachgemäßer Behandlung und/oder Nicht-
beachtung der Handbücher beruht.
Diese Garantie erstreckt sich nicht auf vom Vertragshändler oder vom Kunden selbst erbrachte Leistungen
(z. B. Installation, Konfiguration, Softwaredownloads). Handbücher und ggf. auf einem separaten Daten-
träger mitgelieferte Software sind ebenfalls von der Garantie ausgeschlossen.
Als Garantienachweis gilt der Kaufbeleg, mit Kaufdatum. Garantieansprüche sind innerhalb von zwei
Monaten nach Kenntnis des Garantiefalles geltend zu machen.
Ersetzte Geräte bzw. deren Komponenten, die im Rahmen des Austauschs an Gigaset Communications
zurückgeliefert werden, gehen in das Eigentum von Gigaset Communications über.
Diese Garantie gilt für in der Europäischen Union erworbene Neugeräte. Garantiegeberin ist die Gigaset
Communications GmbH, Frankenstr. 2a, D-46395 Bocholt.
Weiter gehende oder andere Ansprüche aus dieser Herstellergarantie sind ausgeschlossen. Gigaset Com-
munications haftet nicht für Betriebsunterbrechung, entgangenen Gewinn und den Verlust von Daten,
zusätzlicher vom Kunden aufgespielter Software oder sonstiger Informationen. Die Sicherung derselben
obliegt dem Kunden. Der Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem
Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des
Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der
Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragsty-
pischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder
wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsge-
setz gehaftet wird.
Durch eine erbrachte Garantieleistung verlängert sich der Garantiezeitraum nicht.
Soweit kein Garantiefall vorliegt, behält sich Gigaset Communications vor, dem Kunden den Austausch
oder die Reparatur in Rechnung zu stellen. Gigaset Communications wird den Kunden hierüber vorab
informieren.
Eine Änderung der Beweislastregeln zum Nachteil des Kunden ist mit den vorstehenden Regelungen
nicht verbunden.
Zur Einlösung dieser Garantie wenden Sie sich bitte an Gigaset Communications. Die Rufnummer entnehmen
Sie bitte der Bedienungsanleitung.
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