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Garantiebedingungen - Küppersbusch EKV 6600.0 Bedienungsanleitung

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Garantiebedingungen

Zusätzlich zu seinen Gewährleistungsansprüchen aus seinem Kaufvertrag mit dem Händler leis-
ten wir dem Endabnehmer direkt Garantie für Küppersbusch-Hausgeräte. Der Umfang unserer
Garantie wird nachstehend geregelt:
1. Mängel am Gerät, die nachweislich auf einem
Material- und/ oder Herstellungsfehler beruhen,
werden nach Massgabe der folgen den Rege-
lungen unentgeltlich behoben, wenn sie uns
unverzüglich nach Feststellung und innerhalb
von 24 Monaten nach Lieferung an den ersten
Endabnehmer angezeigt werden. Bei gewerbli-
chem Gebrauch oder gleichzusetzender Bean-
spruchung beträgt die Garantiefrist lediglich 12
Monate. Für gebrauchte Geräte gilt ebenfalls
die Frist von 12 Monaten. Tritt der Mangel in-
nerhalb von 6 Monaten ab Lieferung auf, wird
vermutet, dass es sich um einen Material- oder
Herstellungsfehler handelt.
2. Für leicht zerbrechliche Teile wie z.B. Glas,
Kunststoff und Glühlampen, wird keine Garan-
tie übernommen. Geringfügige Abweichungen
von der Soll-Beschaffenheit, die für den Wert
und die Gebrauchs-tauglichkeit des Gerätes
unerheblich sind, begründen keinen Garantie-
anspruch. Ebenso wenig leisten wir Garantie
bei Schäden aus chemischen und elektroche-
mischen Einwirkungen von Wasser sowie all-
gemein ungewöhnlichen Umweltbedingungen
oder sachfremden Betriebsbedingungen, oder
wenn das Gerät mit ungeeigneten Stoffen in
Berührung gekommen ist. Schliesslich leisten
wir auch keine Garantie, wenn die Mängel
am Gerät auf Transportschäden, die nicht von
uns zu vertreten sind, auf nicht fachgerechte
Installation und Montage, auf Fehlgebrauch,
auf mangelnde Pfl ege oder auf Nichtbeach-
tung der Bedienungs- oder Montagehinweise
zurückzuführen sind. Der Garantieanspruch
erlischt, wenn Reparaturen oder Eingriffe in das
Gerät von Personen vorgenommen werden, die
hierzu nicht von uns ermächtigt sind, oder wenn
unsere Geräte mit Ersatzteilen, Ergänzungs-
oder Zubehörteilen versehen werden, die keine
Originalteile sind, und dadurch ein Defekt ver-
ursacht wurde.
Diese Garantiebedingungen gelten grundsätzlich nur für in Deutschland gekaufte Geräte. Soweit wir
in dem entsprechenden Land über ein Kundendienstnetz verfügen, gelten diese Garantiebedingungen
auch für ins Ausland verbrachte Geräte, vorausgesetzt sie weisen die technischen Voraussetzungen,
wie z.B. Spannung, Frequenz, Gasart, für das entsprechende Land auf und sind für die jeweiligen
Klima- und Umweltbedingungen geeignet. Für im Ausland gekaufte Geräte gelten die von unserer
jeweils zuständigen Auslandsgesellschaft oder Landesvertretung herausgegebenen Garantiebedingun-
gen, die über den Fachhändler oder direkt bei unserer Auslandsgesellschaft oder Landesvertretung
angefordert werden können.
Gelsenkirchen im April 2003
3. Unsere Garantieleistung besteht darin, dass
wir nach unserer Wahl entweder mangel hafte
Teile unentgeltlich instandsetzen oder durch
einwandfreie Teile ersetzen. Instandsetzungen
werden nach Möglichkeit am Aufstellungsort
vorgenommen. Zur Reparatur anstehende Ge-
räte sind so zugänglich zu machen, dass unein-
geschränkt Handhabung, Ausbau und Einbau
durch die Techniker möglich ist, und keine Be-
schädigungen an Möbeln, Bodenbelag usw.
entstehen können. Bei Geräten, die nicht nach
unseren Einbaurichtlinien montiert sind, werden
die an fallenden Zusatzleistungen in Rechnung
gestellt. In jedem Fall der Inanspruchnahme
von Garantieleistungen ist der Kaufbeleg vor-
zulegen und das Kauf- und – soweit hiervon
abweichend – das Lieferdatum nachzuweisen.
Ersetzte Teile gehen in unser Eigentum über.
4. In Fällen, in denen die Nachbesserung fehl-
schlägt oder von uns abgelehnt wird, liefern wir
innerhalb der obengenannten Garantiezeit auf
Wunsch des Endabnehmers kostenfrei gleich-
wertigen Ersatz. Dabei behalten wir uns für den
Fall der Ersatzlieferung die Geltendmachung
einer angemessenen Nutzungsentschädigung
für die bisherige Nutzungszeit vor.
5. Garantieleistungen bewirken weder eine Ver-
längerung der Garantiefrist noch setzen sie eine
neue Garantiefrist in Lauf. Die Garantiefrist für
eingebaute Ersatzteile endet mit der Garantie-
frist für das ganze Gerät.
6. Weitergehende oder andere Ansprüche, insbe-
sondere solche auf Ersatz ausserhalb des Gerä-
tes entstandener Schäden, sind – mit Ausnahme
der Haftung für Schäden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf einer fahrlässigen Pfl ichtverletzung von
uns oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Pfl ichtverletzung unserer Erfüllungsgehilfen beru-
hen – ausgeschlossen.
KÜPPERSBUSCH HAUSGERÄTE AG
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