Herunterladen Inhalt Inhalt Diese Seite drucken

Sicherheitsbestimmungen - Bornack IRS QLOCK System Gebrauchsanleitung

Inhaltsverzeichnis

Werbung

Bei Nichtbeachtung der Sicherheitsbestimmun-
gen besteht Lebensgefahr.
• PSA auch bei kleinen Mängeln nicht mehr be-
nutzen.
• Beschädigte, sturzbelastete oder zweifelhafte
PSA oder Sicherheits-Geräte sofort der Benut-
zung entziehen. Kontrolle nur durch einen
Sachkundigen oder eine schriftlich von
BORNACK authorisierte Vertragswerkstatt.
Dies ist in der Prüfkarte zu dokumentieren.
• Eigenmächtige Veränderungen oder Repara-
turen sind nicht zulässig.
• Der Anseilschutz ist Teil der persönlichen
Schutzausrüstung gegen Absturz und sollte
einer bestimmten Person zugeordnet werden.
• Die Anwendung dieser PSA ist nur trainierten
und erfahrenen Personen oder unter entspre-
chender Anleitung und Aufsicht gestattet.
• Trainierte und erfahrene Personen im Sinne
dieser GAL müssen im Umgang mit PSA gegen
Absturz geübt sein, die sachgerechte Anwen-
dung, die Grenzen der Anwendung, die mög-
lichen Gefahren, die Möglichkeiten zur Ver-
meidung dieser Gefahren und den Rettungs-
plan kennen.
• Gemäß den UVV ist für Nutzer von PSA, der
Kategorie 3, gegen Absturz eine theoretische
Schulung und praktisches Training erfor-
derlich. Nutzen Sie hierzu die Schulungs-
und Ausbildungskompetenz der BORNACK
Trainingszentren – info@bornack.de
• Vor der ersten Anwendung, im Besonderen
bei einer erstmaligen Einführung des IRS
QLOCK Systems in eine Feuerwehr, ist eine
umfassende Unterweisung von Multiplikato-
ren / Feuerwehrangehörigen der jeweiligen
Feuerwehren durch BORNACK oder durch an-
dere, von BORNACK ausdrücklich zertifizierten
Ausbildungsstellen erforderlich.

SICHERHEITSBESTIMMUNGEN

• Die umfassende Unterweisung der Multipli-
katoren / Feuerwehrangehörigen erfordert
mindestens 8 Unterrichtseinheiten.
• Zubehör anderer Hersteller darf nur mit Zu-
stimmung von BORNACK verwendet werden
und darf die Funktion und Sicherheit der
Schutzausrüstung nicht beeinträchtigen.
• Kleidung und Schuhe sind dem Einsatz und
den Witterungsverhältnissen anzupassen.
• Mindestschutzausrüstung gem. FWDV 1
Kap. 2.1 ist zu tragen.
• Einsatz nur bei optimalem Gesundheits-
zustand.
• Gesundheitliche Einschränkungen können die
Sicherheit des benutzers bei der Arbeit in
Höhen und Tiefen beeinträchtigen.
• Der Anschlagpunkt für den Anseilschutz muss
ausreichende Festigkeit (EN 795) aufweisen
und richtig platziert sein. Anschlagpunkt
möglichst über Kopf wählen.
• Steht im Notfall oder aus taktischen Gründen
kein Anschlagpunkt EN 795 zur Verfügung, so
ist ein geeigneter, ausreichend tragfähiger An-
schlagpunkt durch eine schnelle, örtliche Ge-
fährdungsbeurteilung auszuwählen.
• Diese PSA ist nicht für den horizontalen Ein-
satz geprüft.
• Kantenbeanspruchung stellt grundsätzlich
ein Risiko dar.
• Anschlagpunkt möglichst hoch wählen.
• PSA bei Lagerung, Einsatz und Transport vor
der Einwirkung von Hitze (z.B. Schweißflam-
me oder –funken, Zigarettenglut) sowie
Chemikalien (Säuren, Laugen, Öle, ect.) und
mechanischen Einflüssen (scharfe Kanten
u.Ä.) schützen.
12 | 13

Werbung

Inhaltsverzeichnis
loading

Inhaltsverzeichnis