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Anlagenvorschriften (Hinweise Zur Verwendung Des Kessels); Genehmigung; Hinweise Zum Aufstellraum; Anforderungen An Das Heizungswasser - NMT HVG-P IV 15 Montageanleitung

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Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche jeder Art sind
ausgeschlossen, es sei denn, dass diese gesetzlich begründet sind. Bei schuldhafter bzw.
ungerechtfertigter Reklamation, mit deren Beseitigung wir beauftragt wurden, stellen wir
die uns entstandenen Kosten in Rechnung.
Bei nicht beachten dieser Einbau- und Bedienungsanleitung erlischt die Garantie. Weitere
Aufwendungen im Sinne des § 476 BGB, z.B. Austauschkosten aller Art, gehen zu Lasten des
Käufers.
Für den Kundendienst am Kessel und dessen elektrischer Anlage ist die Montagefirma
zuständig. Nach Fertigstellung der Installation ist die Betriebsanleitung dem Betreiber
auszuhändigen.

1.5 Anlagenvorschriften (Hinweise zur Verwendung des Kessels)

1.5.1 Genehmigung

Vor dem Einbau des Heizkessels ist eine Genehmigung beim bevollmächtigten
Bezirksschornsteinfegermeister einzuholen und eine Schornsteinberechnung vorzulegen
(siehe Punkt 1.5.4 Schornstein).
Der Einbau muss in geschlossene Heizungssysteme erfolgen, welche normgerecht und nach
dem aktuellen Stand der Technik installiert wurden.

1.5.2 Hinweise zum Aufstellraum

Der Aufstellraum muss:
- den örtlichen Brandschutzbestimmungen sowie der Bauordnung entsprechen.
- frostschutzsicher sein
- die Mindestabstände zu brennbaren Materialien ab Kesselwand gewährleisten
Außerdem muss eine ausreichende Frischluftzufuhr in den Raum gewährleistet sein. Dabei
müssen örtliche Vorschriften beachtet werden. Die Verbrennungsluftzufuhr kann durch
Öffnungen nach Außen oder mit Einschränkungen durch Verbundräume realisiert werden.
Öffnungen ins Freie müssen vor Beeinträchtigungen durch Witterungseinflüsse geschützt
werden.
Der maximale Unterdruck darf 4Pa im Verbrennungsluftverbund nicht überschreiten. Bei
einer Verbrennungsluftversorgung durch eine Öffnung in der Außenwand darf die
Druckdifferenz von 3 Pa nicht überschritten werden.

1.5.3 Anforderungen an das Heizungswasser

Das Heizungswasser muss den Anforderungen nach VDI 2035 entsprechen!
Der Pelletkessel HVG Pellet muss mit einer Rücklaufanhebung betrieben werden.
Damit muss eine Mindestrücklauftemperatur von 60°C gewährleistet werden um
Kondenswasserbildung vorzubeugen.
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Diese Anleitung auch für:

Hvg-p iv 20Hvg-p iv 30Hvg-p iv 40

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