3.6 Anschluss der Abgasanlage
Die Verbindung zwischen Abgasstutzen des Kessels, sowie der Einmündung in den
Schornstein muss gemäß Schornsteinberechnung und den örtlichen Möglichkeiten gewählt
werden. Dabei ist auf die EN 303-5 zu achten!
Außerdem gelten Folgende Voraussetzungen:
- der Mindestquerschnitt wird vom Abgasstutzen des Kessels vorgegeben (150 mm)
- keine Verringerung des Querschnittes erlaubt
- auf die Montage von 90°-Bögen wenn möglich verzichten
- ausschließlich auf 30°- bis 45°-Bögen zurückgreifen
- der Einbau eines Zugbegrenzers wird vorgeschrieben
3.7 wasserseitiger Anschluss
Der Anschluss des Kessels an das Heizungsnetz (Vor- und Rücklauf) muss mindestens mit
folgenden Rohrquerschnitten geschehen:
HVG Pellet 15
HVG Pellet 20
HVG Pellet 30
HVG Pellet 40
Kalk, Korrosion und Rostschlamm stören den Betrieb der Heizungsanlage. Das Füllwasser hat
die Anforderungen nach VDI 2035 zu erfüllen (Entsalzung, Enthärtung), um Folgeschäden zu
vermeiden.
28 mm
28 mm
35 mm
35 mm
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