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Temperaturdifferenz Für Berechnung Der Heizgrenze - Viessmann VITOTRONIC 200 Serviceanleitung

Wärmepumpenregelung
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Parametergruppe Anlagendefinition
7003 Temperaturdifferenz für Berechnung der Heizgrenze !
Heizgrenze:
Raumtemperatur-Sollwert – „Tempera-
turdifferenz für Berechnung der Heiz-
grenze".
Falls die gedämpfte Außentemperatur
(Mittelungsintervall im Auslieferungszu-
stand 3 Stunden) die Heizgrenze unter-
schreitet, wird die Raumbeheizung auto-
matisch eingeschaltet. Das Betriebspro-
gramm „Heizen und Warmwasser"
muss aktiv sein.
Beispiel:
Eingestellter Raumtemperatur-Sollwert
= 20 °C
„Temperaturdifferenz für Berech-
nung der Heizgrenze" = 4 K
Ergibt eine Heizgrenze von 16 °C (20 °C
– 4 K).
■ Gedämpfte Außentemperatur < 16 °C
(Heizgrenze):
Raumbeheizung wird eingeschaltet.
■ Gedämpfte Außentemperatur > 18 °C
(aufgrund der vorgegebenen Hyste-
rese von 2 K):
Raumbeheizung wird ausgeschaltet.
7004 Temperaturdifferenz für Berechnung der Kühlgrenze !
Kühlgrenze:
Raumtemperatur-Sollwert + „Tempera-
turdifferenz für Berechnung der Kühl-
grenze".
Falls die gedämpfte Außentemperatur
(Mittelungsintervall im Auslieferungszu-
stand 3 Stunden) die Kühlgrenze über-
schreitet, wird die Raumkühlung auto-
matisch eingeschaltet. Das Betriebspro-
gramm „Heizen/Kühlen und WW"
muss aktiv sein.
112
20°C
18°C
2K
16°C
A Raumtemperatur-Sollwert
B Gedämpfte Außentemperatur
C Eingestellter Wert „Temperaturdif-
ferenz für Berechnung der Heiz-
grenze"
D Heizbetrieb AUS
E Heizbetrieb EIN
Auslieferzustand
40 (≙ 4 K)
Beispiel:
Raumtemperatur-Sollwert = 20 °C
„Temperaturdifferenz für Berech-
nung der Kühlgrenze" = 4 K.
Ergibt eine Kühlgrenze von 24 °C (20 °C
+ 4 K).
t
Einstellbereich
0 bis 200
(≙ 0 bis 20 K)

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