WARNUNG!
Gesundheitsgefahr!
Wenn das Produkt abgeschaltet wurde oder der Strom ausfällt, wird
der Inhalt nicht mehr ausreichend gekühlt. Eingelagerte Lebensmit-
tel können an- oder auftauen und verderben, sodass bei Verzehr die
Gefahr einer Lebensmittelvergiftung besteht. Das Produkt arbeitet
eventuell nicht einwandfrei, wenn es über längere Zeit Temperatu-
ren ausgesetzt wird, die niedriger sind als die untere Grenze des Tem-
peraturbereiches, für die es ausgelegt ist. Daher können die Tempe-
raturen im Gefrierbereich ansteigen. Beim Konsumieren sehr kalter
Getränke oder Speisen besteht Gesundheitsgefahr.
− Überprüfen Sie nach einem eventuellen Stromausfall durch
Inaugenscheinnahme oder mittels Geruchsprüfung, ob die ein-
gelagerten Lebensmittel noch genießbar sind. Verbrauchen Sie
angetaute Lebensmittel sofort.
− Lagern Sie Lebensmittel möglichst auch während eines Strom-
ausfalls kühl.
− Entsorgen Sie nach einem eventuellen Stromausfall eingefro-
rene Lebensmittel, die erkennbar angetaut sind.
− Frieren Sie auf- oder angetaute Lebensmittel nicht wieder ein.
− Nehmen Sie, auch bei einem nur vorübergehenden Abschalten,
das eingelagerte Gefriergut aus dem Produkt und lagern Sie es in
einem ausreichend kühlen Raum oder einem Kühlschrank.
− Achten Sie bei Produkten, wie z. B. Wassereis darauf, dass Sie
sie nicht zu kalt zu sich nehmen.
WARNUNG!
Gesundheitsgefahr!
Ist der Kühlkreislauf beschädigt, tritt das Kältemittel R600a aus.
Das Kältemittel ist bei Kontakt mit den Augen und beim Einatmen
gesundheitsschädlich.
− Schützen Sie Ihre Augen so, dass herausströmendes Kälte mittel
nicht hineingelangen kann.
Sicherheit
15