Ein Ort zur sicheren Aufbewahrung für die Zeit, bis der Kundendienst des Herstellers
vor Ort eintrifft, muss zur Vermeidung von Gefahren durch Brand, Explosion, Austritt
gesundheitsschädlicher Inhaltsstoffe folgendes erfüllen:
– Keine Lagerung an Orten, die durch Menschen häufig betreten werden.
– Keine Lagerung an Orten, an denen wertvolle Gegenstände (z.B. PKW´s)
gelagert werden.
– Ein Metallbrand-Feuerlöscher PM12i oder ein Co2-Feuerlöscher muss vor Ort
sein, um bei einem Entstehungsbrand löschen zu können.
– Es sollten keine Feuer-/Rauchmelder in der Nähe sein, um sicher zu stellen, dass
eine automatische Brandmeldeanlage nur im Fall einer Gefahr auslöst (z.B.
offenes Feuer).
– Freigesetzte Inhaltsstoffe sind bei einer einzelnen Batterie und bei geringen
Mengen für die Umwelt unproblematisch. Eine überdurchschnittlich natürliche
Belüftung ist in diesem Fall notwendig.
– Es sollten keine Lüftungs-Ansaugstutzen in der Nähe sein, denn es könnten
festgesetzte Inhaltsstoffe innerhalb eines Gebäudes verteilt werden.
Beispiele für die ordnungsgemäße Lagerung einer nicht funktionsbereiten Batterie:
– Überdachte Stellen im Freien.
– Belüftete Container.
– Abgedeckte Kisten mit der Möglichkeit zur Druck- und Rauchentlastung.
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