Entsorgung der Batterien
HINWEIS
Batterien
müssen
sachgerecht
nach
den
geltenden
nationalen
Umweltschutzbestimmungen entsorgt werden.
Gebrauchte Batterien sind wieder verwertbare Wirtschaftsgüter. Gemäß der
Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne dürfen Batterien nicht dem
Hausmüll beigegeben werden.
Die Rücknahme oder Verwertung ist gemäß Batterierichtlinie 2006/66/EG
sicherzustellen.
Gebrauchte
Batterien
sind
besonders
überwachungsbedürftige
Abfälle
zur
Verwertung. Die mit dem Recycling-Zeichen und der durchgestrichenen Mülltonne
gekennzeichneten Batterien dürfen nicht dem Hausmüll zugegeben werden.
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